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Behältern sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS (TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern") beschrieben. Hier sind auch Mengenschwellen angegeben, oberhalb welcher Gesamtmenge grundsätzlich Maßnahmen zu ergreifen sind. ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
“. Für die Lagerung von Behältern mit Flüssiggas gelten die Anforderungen der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.Druckgasbehälter mit entzündbaren Flüssiggasen sind stehend aufzubewahren und für die Entnahme aus der gasförmigen Phase stehend anzuschließen. Sie müssen so aufgestellt werden, dass eine Temperatur von 40 °C nicht überschritten wird und sie gegen mechanische ...
Stand: 26.03.2020
Dialog: 14052
Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43541
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Die Lagerung von Gefahrstoffen ist eine Tätigkeit im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hinsichtlich der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird die GefStoffV durch die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" konkretisiert.Gefahrstoffe dürfen grundsätzlich nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Betriebsmittel bzw. Arbeitsmittel müssen für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre generell geeignet sein. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um elektrische oder nicht elektrische Betriebsmittel handelt. Entsprechend resultiert hieraus die zwingende Konformitätserklärung des Herstellers im Sinne der Richtlinie 94/9/EG mit der jeweils erforderlichen CE-Kennzeichnung und ggf. Baumusterprüfu ...
Stand: 22.02.2015
Dialog: 23173
:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da es hier auf den gelagerten Stoff ankommt.Grundsätzlich gilt nach § 8 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- folgendes:(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass durch Verwendung verschließbarer Behälter eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung gewährleistet ist. (5) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich der Dieseltanlk nicht in einem engen räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit einer Tankstelle befindet (Nr. 1 Abs. 4 der TRBS 3151/TRGS 751).Sofern der Dieseltank ortsfest dauerhaft benutzt wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43116
hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Nummer 1 - Anwendungsbereich der TRGS 510 ist nachzulesen:"(1) Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;" Absatz 1.1.3.4.1 ADR gilt für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter, die durch gewisse ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
Ein CE-Zeichen oder eine Konformitätserklärung darf für ein Produkt oder ein Arbeitsmittel nur vergeben werden, wenn dieses in einer Verordnung nach dem Produktsicherheitgesetz - ProdSG geregelt ist und eine CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung gefordert wird.Ein Kippbehälter für Späne unterliegt in der Regel keiner Verordnung nach dem ProdSG, sodass dafür auch keine Konformitätserklärung ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 11462
In der DGUV Information 209-012 "Kranführer" ist hierzu unter der Nummer 5.1 "Transportarbeit ohne Anschläger" Folgendes nachzulesen:"Solange eine Last am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich behalten, um jederzeit korrigierend eingreifen zu können. Dies bedeutet, dass er die Steuereinrichtung zwar loslassen, sich aber nicht von ihr entfernen darf. Ausgenommen ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 43619
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
Nach unserem Kenntnisstand werden die selbstlöschenden Abfallbehälter als selbstlöschende Papierkörbe von den Herstellern vertrieben. Um die Gefahr der Selbstentzündung von öl- oder lösemittelgetränkten Putzlappen zu minimieren, sind entsprechend DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" grundsätzlich Sicherheitsbehälter mit Deckel zu verwenden.Welche Behälter ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 11795
Es gibt unseres Wissens nach keine einschlägige Vorschrift, die einen Höhenunterschied vom Fußboden bis zur Unterkante eines Behälters begrenzt. Die Fläche, auf der die Beschäftigten stehen, um in den Behälter greifen zu können, ist jedoch Teil eines Verkehrswegs, der die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen muss. Gemäß Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504