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von Gefahrenbereichen“ zu erfüllen."Das bedeutet, dass Fluchtwege bei den die Gefahr des Absturzes besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können (siehe Nummer 2.1 Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung). Dabei sind vorzugsweise Umwehrungen gemäß der ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen " zu wählen. In Bezug ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV35) unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für das korrekte Betreiben und Instandhalten ...
Stand: 19.08.2013
Dialog: 19209
) und gilt für alle Gefahren am Arbeitsplatz.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Weitere Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
Nein, normale Treppen gelten nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch zu erstellen, da die Treppen in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen (s. § 3 ArbStättV). Insbesondere sind die Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und die ASR A1.8 "Verkehrswege" mit in die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
nicht unterschritten werden darf. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“). Weitere Hinweise: Relevant ist in Bezug auf den Wartungsgang auch Nummer 2.1 Absatz 1 des Anhangs: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
Unter Abschnitt A 2.1 zu § 2 Abs. 1 "Gebäude / Gebäudebestandteile / Einrichtungen" der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) ist folgendes ausgeführt: "Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
werden."Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten (dazu gehören auch Verkehrswege) so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung".Unter dem Abschnitt 7 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
. Da dies (im Gegensatz zu den Gemeinschaftsunterkünften in § 1 Abs. 3 ArbStättV) nicht weiter in der ArbStättV eingeschränkt wird, gelten die Vorgaben der ArbStättV für Arbeitsstätten somit vollumfänglich auch für Unterkünfte. Insbesondere im Anhang der ArbStättV werden verschiedene Anforderungen an Unterkünfte gestellt (z. B. hinsichtlich ausreichender Grundfläche (Anhang Nr. 2.1 Abs. 1), ausreichenden ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen, sowie damit verbundenen Maßnahmen des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 dessen Anhangs. Entsprechend Punkt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände finden sich unter Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden konkretisiert durch die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Nähere Erläuterungen sind unter Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände und 4.4 Rangfolge ...
Stand: 04.12.2023
Dialog: 24407
Die Angaben unter 2.1 zur Einstufung sind auf das Gemisch bezogen, wie es letztendlich in Verkehr gebracht wird. Die unter 2.2. genannten Kennzeichnungselemente finden sich auf der Verpackung des Gemisches wieder.Unter 3.2 sind die einzelnen Bestandteile des Gemisches genannt. Anzugeben sind für jeden Bestandteil die Konzentration im Gemisch und die Einstufung des Bestandteils. Aus diesen Angaben ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
Der Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen.Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung und ASR A 2.1) muss er zunächst ermitteln, ob eine Absturzhöhe von mehr als 1.0 m gegeben ist. Lassen sich entsprechend des TOP-Prinzips keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43028
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
(ArbStättV) unter Nummer 2.1 festgelegt. Danach müssen Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 5.3 Absatz 1 finden sich die Anforderungen an die Abmessung. Dort heißt es: "Bei Toilettenräumen oder Toilettenzellen ist eine Bewegungsfläche vor den Toiletten oder Urinalen erforderlich. Die Bewegungsfläche soll symmetrisch vor den Toiletten und Urinalen angeordnet sein. Für Toilettenräume sind die Mindestmaße nach Abb. 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4.1 und 4.2 ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 22777
entsprechend der Verordnung bzw. den Vorgaben des Anhangs errichtet und betrieben werden. Nach Ziffer 2.1 des Anhangs müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten bestehen, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen. Konkretisierende Maßnahmen zu dieser Forderung ergeben sich aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. […]Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 1 ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601
Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV35 unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für das korrekte Betreiben und Instandhalten ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186