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Aus der Sicht des Arbeitsschutzes gibt es kein allgemeines Verbot, welches speziell Kindern den Zugang zum Werksgelände verbietet. Die Beschäftigung von Kindern ist zwar in Deutschland grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Kinder beispielsweise im Rahmen eines Betriebspraktikums (Schülerpraktikum) beschäftigt werden, was natürlich bedeutet, dass sie hierfür ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 1704
für eine dauerhafte und gleichmäßig hohe Staubexposition gesorgt wird. Abgelagertes Material bzw. Staub ist daher vorzugsweise durch geeignete Staubsauger aufzusaugen. Alternativ sind feuchte Reinigungsverfahren z. B. Nasswischen oder Benutzung von Scheuersaugmaschinen anzuwenden.Diese Fakten liegen dem Verbot des Trockenkehrens in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu Grunde. In Anhang I Nr. 2.3 Absatz 6 heißt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43577
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht kein generelles Beschäftigungsverbot für eine werdende Mutter hinsichtlich Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen besteht.Grundsätzliches Vorgehen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Arbeitsstoffe (TRBA). So findet sich beispielsweise in den folgenden TRBA'en ein Hinweis auf ein Verbot von Nahrungs- und Genussmitteln.TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten"TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
gegen das Verbot der Kinderarbeit gem. § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG verstoßen. Die grundsätzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern (Kinder, Jugendliche) sowie die Rechtslage aus jugendarbeitsschutzrechtlicher Sicht, und was genau zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert:Die Beschäftigung von Kindern ist verboten. Das Verbot der Kinderarbeit ist grundsätzlich ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
können.(2) Damit festgestellt werden kann, ob Asbest vorliegt, hat der Veranlasser vor Beginn der Tätigkeiten an Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns des Objekts oder das Baujahr des Objekts, sofern das genaue Datum des Baubeginns nicht bekannt ist, an das ausführende Unternehmen schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. Bei Objekten mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
sind, kann bei zweifelhafter oder fehlender Information über die Herkunft nur eine gezielte Materialanalyse Aufschluss über den PAK-Gehalt und das eventuelle Gefährdungspotential bieten. Bei dieser Gelegenheit sollte auch geprüft werden, ob zusätzlich auch noch Asbest als Bestandteil enthalten ist.Die Gewinnung der Materialprobe, Analyse auf PAK und andere Stoffe sowie Bewertung sollte ein dazu geeignetes Messinstitut ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 2643
Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ und „Rauchen verboten“ nach Anhang II Nummer 3.1 der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/27/EU (ABl. L 65 vom 5.3.2014, S. 1 ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Im § 22 JArbSchG werden gefährliche Arbeiten aufgezählt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dort werden auch Arbeiten genannt, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind". Dieses Verbot gilt nicht, "soweitdies zur Erreichung ihres ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
In Abschnitt 8.3.5 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Während der Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte."Strengere Vorschriften gelten bei der Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1). Dies ist in Kapitel 8.5 S1 (3 ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten bestehen aber nach dem ArbZG Ausnahmeregelungen. Auf die gesetzlichen Ruhezeiten gem. § 5 ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
der ASR A1.3): P002 „Rauchen verboten“ D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ Zusätzlich sind nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
Zwar ist der Arbeitgeber sowohl nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Nummer 2.2 des Anhangs) grundsätzlich verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Ein Verbot, welches das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verbietet, lässt sich aber aus diesen oder anderen Rechtsvorschriften pauschal nicht ableiten ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 4855
wird. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.An Sonntagen ist die Beschäftigung eines Jugendlichen grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind unter § 17 JArbSchG beschrieben. Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind in § 5 JArbSchG beschrieben. Rechtsgrundlagen für die Beschäftigung von Minderjährigen: §§ 2, 5, 8, 15, 16 und 17 JArbSchG. . ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Ja; gemäß § 14 Arbeitszeitgesetz darf vom Verbot der Sonntagsarbeit abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 619
gebundenen Asbest vorhanden sein, die Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan und die Betriebsanweisung vorliegen, die Arbeit angezeigt werden, in der Anzeige die Entsorgung noch vor Beginn der Arbeit nachgewiesen werden.Es kommt ferner darauf an, ob durch ungehinderte Faserfreisetzung Gefahr im Verzug ist, insbesondere dann, wenn die Bruchteile frei herumliegen und sie möglicher Weise berührt werden. Dann ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
Allgemeine Informationen zum Einsatz von Navigationsgeräten bietet die DGUV Information 211-031 "Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen" (zu finden unter www.dguv.de/publikationen).Spezielle Informationen zum Einsatz mobiler Navigationsgeräte finden sich in einer Pressemitteilung der DGUV vom 08.08.2011 mit dem Titel: "Risiko raus! ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 27299