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Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt.In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird in § 6 Absatz 1 u. a. ausgeführt:"[...] Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."Weitergehend wird in § 6 Absatz 3 ausgeführt:"Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 22694
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin zu beauftragen. Die Anforderungen an einen Arzt oder eine Ärztin zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind im § 7 der ArbMedVV geregelt. Danach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43885
sind folgende Eintragungen vorzunehmen: – Die Notruf-Nummer, – die Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials, – die Lage des Erste-Hilfe-Raumes, – die Namen der Ersthelfer sowie Ersthelferinnen und Betriebssanitäter sowie Betriebssanitäterinnen, – die Anschrift des nächsterreichbaren Arztes, der Durchgangsärzte und des nächsten berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhauses. Diese notwendigen Angaben ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 19995
Die Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):„Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 4 ff Biostoffverordnung - BioStoffV - hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Umsetzung sicherzustellen. Das Regelwerk der Technik, berufsgenossens ...
Stand: 18.03.2018
Dialog: 18158
Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen. Die AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung führt unter Nr. 3 (5) aus:"(1) Die Vorsorgebescheinigung ist von dem Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV zu unterschreiben, der die Vorsorge durchgeführt hat. Neben dem Namen ist die Anschrift und die Qualifikation anzugeben."Der Zusatz "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 26370
In Bezug auf die "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" gibt die „Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ konkrete Handlungsempfehlungen.Danach wird unter Punkt 5.2 „Erstuntersuchungen“ Folgendes gefordert:"[…] Der Untersuchungsumfang liegt im Ermessen des ermächtigten Arztes ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23369
die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Abbauprodukten im Blut oder Urin, das sog. „Biomonitoring“).Grundsätzlich liegen die Untersuchungsinhalte und deren Bewertung in der Verantwortung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes/der Ärztin, er/sie hat deren Erfordernis zu prüfen. Der Arzt/die Ärztin klärt den Beschäftigten/die Beschäftigte zunächst über die Inhalte, den Zweck und evtl ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind folgende Konkretisierungen zu finden:Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesem oder dieser auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen."Ein ärztliches Zeugnis kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, ein solches Zeugnis auszustellen.Im Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
, vorzuschlagen oder anzuregen, dass Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern .Wenn die zu pflegende Person auf die von dem Rauchen ausgehenden starken Belästigungen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen angesprochen wird, ist sie möglicherweise auch dazu bereit, das Rauchen in einem entsprechenden Zeitraum vor und während der Pflege einzustellen bzw. eine Durchlüftung des Raumes zuzulassen.Bei ...
Stand: 14.12.2023
Dialog: 1131
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
Die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) genannten betrieblichen Beschäftigungsverbote muss der Arbeitgeber von sich aus einhalten, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch den behandelnden Arzt bedarf. Für das Einhalten der betrieblichen Beschäftigungsverbote hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Allerdings kann sich der Arbeitgeber beim Erstellen der gesetzlich ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
an den Beschäftigten und nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen. § 6 Abs. 3 ArbMedVV führt hierzu aus: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten, 2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie 3 ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
Gemäß Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) und der konkretisierenden Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier ASR A4.3, hat der Arbeitgeber Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen entsprechend der Unfallgefahr oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe des Betriebes vorzuhalten.Diese Regelung dient ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 22073