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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Aus diesem Grund ist zu klären, ob die auf Honorarbasis beschäftigten Personen in einem weisungsgebundenem Arbeitsverhältnis stehen und die Vorschriften des ArbSchG somit auf die Honorarkräfte anzuwenden sind, oder ob es sich um ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 28475
Nach dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Teil 2 Absatz 1 ist Pflichtvorsorge bei unter Ziffer 3 aufgeführten "nicht gezielten Tätigkeiten" erforderlich.Hier finden sich unter Buchstabe g folgendes:"in Notfall- und Rettungsdiensten: Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 24364
Influenzaviren werden nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 in die Risikogruppe 2 eingeordnet.Nach Anhang, Teil 2 der ArbmedVV in Verbindung mit § 15 Biostoffverordnung ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Falle von Influenzavieren bei Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Laboratorien vorgesehen.Bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
Für die Anwendung von Röntgenstrahlung in der Tiermedizin gilt das Strahlenschutzgesetz, die Strahlenschutzverordnung.Darüber hinaus gilt das Tierschutzgesetz sowie die Richtline Strahlenschutz in der Tierheilkunde. ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3919
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu unterbreiten, wenn es sich um biologische Arbeitsstoffe handelt, die in der Tabelle des Anhangs zur ArbMedVV Teil 2 als impfpräventabel gekennzeichnet sind.Eine ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
Es ist zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen zu differenzieren. Nur die arbeitsmedizinische Vorsorge muss zwingend durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - definiert u. a. das Ziel, die Definition und den Anwendungsbereich sowie die unterschiedlichen Arten der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt und wird durch die arbeitsmedizinische Regel AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung konkretisiert:Verbindliche Inhalte der Vorsorgekartei sind neben den persönlichen Daten der Beschäftigten der Anlass und das Datum der Vorsorge sowie Bestätigung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt.Die Notwendigkeit zur Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), ist gegeben bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht nach TRGS 401 - "Gefährdung ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten.Eine Impfung ist laut § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
/HCV.Somit sind, nach aktueller ArbMedVV , die Kriterien für eine Pflichtvorsorge nach Anhang „Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, Teil 2, nicht gegeben.Auch die Kriterien für eine Angebotsvorsorge (postexpositionellen Prophylaxe) nach ArbMedVV, § 5 Abs. 2 gelten lediglich für den Fall, das der Arbeitgeber Kenntnis von einer Erkrankung der oder des Beschäftigten erhält (hier Hepatitis-B ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42644
Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
Ja, das ist richtig.Nachzulesen ist dies unter § 3 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 24.09.2025
Dialog: 20935
Geschäftsführer sind nicht verpflichtet an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen.Nach § 1 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt diese Verordnung für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes.In § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) findet sich die Definition für Beschäftigte. Diese lautet:"Beschäftigte im Sinne ...
Stand: 02.09.2025
Dialog: 44181
hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die ArbMedVV enthält keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff. Sie gilt gemäß § 1 Abs.2 ArbMedVV im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Beschäftigte im Sinne des ArbSchG sind (§ 2 Abs.2 ArbSchG): "1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt (sofern der registrierte Stoff gefährlich ist) benennen. Unabhängig von REACH ist es jedem Unternehmen freigestellt, im Internet oder sonstigen Verkaufsinformationen anzugeben, welche Stoffe bzw. Inhaltsstoffe bereits registriert sind. Im Hinblick auf die Frage, für welche Anwendung ein Stoff registriert wurde, ist eine Veröffentlichung in der Datenbank der EU-Agentur ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 4863
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
Nach § 3 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Dabei hat er die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die nach § 9 Abs. 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der Regeln ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Danach ist der Arbeitgeber gemäß des Anhangs der ArbMedVV Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 23648