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nach § 19 Absatz 4 BiostoffV, Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten oder sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen." Weiter hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit sowie danach bei jeder Aktualisierung zu dokumentieren (§ 7 BiostoffV). ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
, dass eine Reduzierung der Belastungsfaktoren z.B. Zeitdruck, Arbeitsunterbrechung und Führungsverhalten besonders wichtig sind und dafür schnell eine Lösung gefunden werden muss.Ein Beobachtungsteam kommt zu dem Schluss, dass das vorhandene Schichtmodell nicht den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht, mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitsschädlich ist und folglich zeitnah überarbeitet ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42913
zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Allerdings muss der Stand der Technik und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden.Qualitätsgrundsätze sind in den Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung beschrieben.Weiterführende Informationen:Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR V3 - Gefährdungsbeurteilung;Broschüre "Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42910
als wichtiges Entscheidungskriterium mit berücksichtigt werden.Für den Bereich Lärm kommen die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) zur Anwendung. Diese geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm wieder.Hinweis:Auf ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 16247
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
charakterisiert sein. Bei der wiederkehrenden Prüfung handelt es sich vielmehr um einen bewusst durchgeführten Vorgang, der die sicherheitstechnischen und formalen Belange nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie nach sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen für die Verwendung des Arbeitsmittels in den Blick nimmt, bewertet und dokumentiert.Aus hiesiger Sicht ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Der Arbeitgeber muss die Arbeit grundsätzlich so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei den nötigen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).Gemäß ...
Stand: 04.08.2019
Dialog: 11620
in mehrschichtigen Betrieben am Wochenende entsprechend flexibel gestaltet werden.Der Grundsatz des § 6 Abs. 1 ArbZG, dass die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen ist, ist vom Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung stets zu beachten. Danach sollen bei der Gestaltung der Nacht ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
vereinbarten 13 bzw. 16 Stunden abgewichen werden muss. Die Belastungsanalyse ist somit ein Teil der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz).Literatur speziell dazu ist bisher nicht bekannt. Allerdings liegen zu den oben angesprochenen Punkten (wie Nachtarbeit, lange Schichten ...) bereits seit längerem arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vor, z.B. von der Bundesanstalt ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
KomNet ist ein kostenloses Informations- und Beratungsangebot für die Themenfelder Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung, das Ihnen eine praxisnahe "Hilfe zur Selbsthilfe" geben möchte. KomNet bietet keine Beratung in individuellen Rechts- oder Versicherungsangelegenheiten an.Da Ihre Frage den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft, kann von uns keine abschließende Aus ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
auf das Inverkehrbringen und dem Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung eines Arbeitsmittels. Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
erreicht werden. Sie sind allerdings Teil der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse. Im Unterschied zu DGUV Regeln werden DGUV Informationen nicht nach dem Grundsatz 300-001 erstellt. Sie können von Sachgebieten erarbeitet werden und werden nicht durch die Selbstverwaltungsgremien verabschiedet." ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 42732
über Verkehrswege erreichbar sein müssen (Abs. 5), eine Sichtverbindung nach außen aufweisen sollen (Abs. 10) und Beeinträchtigungen soweit wie möglich auszuschließen sind (Abs. 7).Hinweis:Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
der Gefährdungsbeurteilung muss er mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Maßnahmen festlegen. Bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind u.a. der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 ArbSchG). Die DGUV Regel 108-007 (bisher: BGR 234) hat Regelungen zu Lagereinrichtungen und –geräten zum Inhalt. Unter Ziffer 4.2.7 ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Zu klären wäre z. B., ob während der Zustellung Toilettenanlagen öffentlicher Gebäude (z B. Verwaltungen) oder von Gewerbebetrieben (z. B. Gaststätten) genutzt werden können.Ein geeignetes Gremium Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 5316
Der Arbeitgeber ist allgemein nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Belastungen und gesundheitlichen Risiken seiner Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die nötigen Maßnahmen zu treffen. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 12129
, dass die gesetzlichen Schutzziele zu Sicherheit und Gesundheit erreicht werden. Sie sind allerdings Teil der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, deren Berücksichtigung das Arbeitsschutzgesetz und auch die Arbeitsstättenverordnung bei der Arbeitsplatzgestaltung fordert.Im Unterschied zu DGUV Regeln werden DGUV Informationen nicht nach dem Grundsatz 300-001 erstellt. Sie können von Sachgebieten ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
, ist eine Ausnahme, wie Sie z.B. bei Sanitärcontainern auf Baustellen gilt, nicht möglich. Hier sind die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) maßgebend, denn nach § 4 Allgemeine Grundsätze hat der Arbeitgeber Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen und dabei den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277
der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592