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Welche der beiden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Regel 115-401 und DGUV Information 215-410 ist gültig?

KomNet Dialog 42732

Stand: 14.06.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

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Frage:

Seit Mai 2018 gibt es die "DGUV-Regel 115-401 - Bürobetriebe". In dieser DGUV-Regel wird auch Bezug genommen auf die "DGUV I 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung (September 2015)". In der "neuen" DGUV-Regel stehen m.E. die gleichen Inhalte (Themen) wir in der "alten" DGUV-Information. Welche Regel ist nun gültig?

Antwort:

Es sind beide berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gültig. Das gültige berufsgenossenschaftliche Regelwerk ist in der Datenbank für die Publikationen der DGUV abrufbar.


Hinweis:

Zur "Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger" ist unter ergo-online folgendes nachzulesen:


"1. Unfallverhütungsvorschriften – DGUV-Vorschriften: rechtsverbindlich

2. Regeln der Unfallversicherungsträger – DGUV-Regeln, Berufsgenossenschaftliche Regeln: erläuternd, Stand der Technik

3. Informationsschriften – Berufsgenossenschaftliche Informationen, Fachinformationen: erläuternd

4. Grundsätze - Berufsgenossenschaftliche Grundsätze: Verfahrensmaßstäbe, erläuternd "


Dort finden sich auch die folgenden Erläuterungen zu den DGUV Regeln und Informationen:


"DGUV Regeln für Gesundheit und Sicherheit


Die Regeln der Unfallversicherungsträger (DGUV-Regeln) sind allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die den Stand des Arbeitsschutzes beschreiben und auf der Grundlage des Erfahrungswissens der Unfallversicherungsträger die von allen beteiligten Kreisen für erforderlich gehaltene Maßnahmen empfehlen.


Sie werden einem den Unfallverhütungsvorschriften vergleichbaren Entwurfs- und Genehmigungsverfahren unterworfen und von den Selbstverwaltungsgremien der Unfallversicherungsträger verabschiedet. Der Dachverband DGUV, Fach- und Branchenverbände, die Sozialpartner und Fachleute sind im Sachgebiet und Fachbereich an der Aufstellung beteiligt. Das Bundesministerium und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik werden informiert."



"Informationen der Unfallversicherungsträger – DGUV Informationen DGUV I


Die Informationsschriften der Unfallversicherungsträger, die DGUV Informationen arbeiten arbeitsschutzbezogene Themen auf und enthalten Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen etc. Sie erläutern Vorschriften und Regeln und stellen praxisgeeignete Maßnahmen vor. Sie sollen die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern.

Die DGUV Informationen stellen Empfehlungen dar und zeigen den in der Fachwelt anerkannten Weg einer technischen Lösung auf. Ähnliches können auch Fachartikel leisten. Sie sind nicht rechtsverbindlich und lösen keine „Vermutungswirkung“ aus, das heißt bei ihrer Anwendung entsteht keine Rechtssicherheit, dass die gesetzlichen Schutzziele zu Sicherheit und Gesundheit erreicht werden. Sie sind allerdings Teil der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse.

Im Unterschied zu DGUV Regeln werden DGUV Informationen nicht nach dem Grundsatz 300-001 erstellt. Sie können von Sachgebieten erarbeitet werden und werden nicht durch die Selbstverwaltungsgremien verabschiedet."