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, entsprechend der Schutzstufenzuordnung, geeignete räumliche Schutzstufenbereiche festzulegen und mit der Schutzstufenbezeichnung sowie mit dem Symbol für Biogefährdung nach Anhang I zu kennzeichnen.Weitere Informationen finden sich auch in der konkretisierenden Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100). ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
der Arbeitgeber, wenn als Folge einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen mit einer schweren Infektionskrankheit gerechnet werden muss und Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe möglich sind oder eine Infektion bereits erfolgt ist, eine Angebotsvorsorge anbieten. (Anhang Teil 2 (2) Nr.2 der ArbMedVV) ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 44002
der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind, 7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und 3. der Luftgrenzwert ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
Zunächst ist keine Anzeige nach der BioStoffV erforderlich, wenn weder ein gezielter noch ein nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgt. Soweit in einem "Forschungslabor für Lebensmittel" (hier anscheinend ein Labor, in dem neue Lebensmittelzubereitungen entwickelt werden (z. B. Convenience-Produkte) mit Lebensmitteln umgegangen wird, erfolgt kein Umgang mit biologischen ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 22296
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
Die Entsorgung der Blumenerde stellt einen nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung -BioStoffV- dar. Im Boden befindet sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden daher nur mit einer Exposition gegenüber biologischen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
Auf Grund der Tätigkeit in der Zuchttierhaltung ist ein Kontakt mit Mikroorganismen (biologischen Arbeitsstoffen) nicht sicher auszuschließen. Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und dabei Beschäftigte ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3701
Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen - in dem von Ihnen beschriebenen Fall auf der Grundlage der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV).Um in diesem Rahmen das erforderliche Schutzniveau zu ermitteln, ist die vorliegende Schutzstufe zu ermitteln.In die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 19576
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
Eine gute Übersicht über die in der Zahnheilkunde vorkommenden biologischen Arbeitsstoffe und anderen Gefährdungen sowie entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen bietet der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ).Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich im Übrigen die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 4240
Unter Nr. 1.1 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) wird ersten Satz gesagt: "Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden." Unter Nr ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 42431
, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.Die Biostoffverordnung gilt somit auch für Tätigkeiten in Alten- und Pflegeheimen. Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" und die TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 633
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
Unter § 2 Abs. 9 Biostoffverordnung -BiostoffV- ist festgelegt, dass den Beschäftigten die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchführen, gleichstehen. Das bedeutet, dass der in der Frage genannte Personenkreis, sofern ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ (TRBA 100) zusätzlich zu beachten." Auf die Seite Laborrichtlinien der BG RCI ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 14269
Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien", für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der TRGS 526 "Laboratorien" beschrieben.Für ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6625