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Welche Arbeitsräume sind Labore im Sinne der BGI/GUV-I "Sicheres Arbeiten in Laboratorien"?

KomNet Dialog 14269

Stand: 20.06.2017

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

Welche Arbeitsräume sind Labore im Sinne der BGI/GUV-I "Sicheres Arbeiten in Laboratorien"? In vielen Wirtschaftszweigen gibt es Arbeitsräume, die mit "Labor" beschriftet sind. Aber sind das alles Labore, die in den Anwendungsbereich der BGI/GUV-I 850-0 fallen? Die Gefährdungen können ja doch sehr unterschiedlich sein.

Antwort:

Hinweis: die in der Frage angesprochene BGI/GUV-I 850-0 hat eine neue Bezeichnung: DGUV-Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien.

Die DGUV-Information 213-850 und die TRGS 526 "Laboratorien" haben identische Anwendungsbereiche.

"Diese BGI/GUV-I 
(TRGS 526) findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ (TRBA 100) zusätzlich zu beachten."

Auf die Seite Laborrichtlinien der BG RCI weisen wir hin.