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werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."Eine Trennung der Kantine in Bereiche für Beschäftigte mit verschmutzter Arbeitskleidung und sauberer Privatkleidung wird in diesem Regelwerk nicht gefordert. Aus Gründen des Schutzes der Kleidung von Personen aus dem Verwaltungs- / Bürobereich kann eine Trennung von Beschäftigten ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Die Kostenübernahme für Arbeitsschuhe muss, wie auch für Arbeitskleidung, grundsätzlich arbeitsvertraglich geregelt werden (tarifrechtliche bzw. betriebliche Vereinbarungen bzw. per Einzelvertrag).Anders ist die Situation für das Bereitstellen persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Schutzschuhe. Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 3656
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV selbst enthält nur die allgemein gehaltene Forderung, dass der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen hat.Gemäß Ziffer 4.1 des Anhangs zur ArbStättV müssen sich (geeignete) Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Wasch- und Umkleideräumen befinden.Mit der Nr. 5.2 der in der Anfrage schon angeführten ASR A 4.1 ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
wird.Weitergehende Informationen können u. a. folgenden Veröffentlichungen entnommen werden:- factsheet 8: Besondere Verfahren (Desinfektion von Räumen, Geräten bzw. Wäsche), Stand 12/2014, issa, Hamburg- GESTIS-Stoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 25128
Schutzausrüstung erforderlich.Die übliche Arbeitskleidung und das Tragen von Handschuhen ist ausreichend. Bei der Gefährdungsbeurteilung zur Nutzung von Fahrkörben / Arbeitskörben sind u. a. folgende Vorschriften und Regeln zu berücksichtigen:a) Nr. 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)b) DGUV Vorschrift 52 "Krane"c) DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten"d) DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 14626
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei Ihren Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang mit Hubwagen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3010
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u.a. nachzulesen, dass Waschräume in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten sind. Zur Konkretisierung der ArbStättV gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
"Sanitärräume". Nach Punkt 6.3 der ASR A4.1 müssen in Waschräumen die Mindestmaße der Abbildung 5 eingehalten werden. In dieser Abbildung ist für einen Waschplatz eine Bewegungsfläche von mind. 600 mm x 800 mm vorgegeben. Wie sich aus dem ersten Absatz der o. a. Ziffer ergibt, müssen Bewegungsflächen vor Wasch- und Duschplätzen zur Verfügung stehen. Obwohl es für Duschen keine explizite Aussage hinsichtlich ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume".Unter dem Punkt 6.4 Absatz 1 ist nachzulesen:"An Wasch ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit definitionsgemä ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
. Dies bedeutet ein Verbot von Essen, Trinken, Rauchen und Tabakschnupfen am Arbeitsplatz. Vor dem Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen sind verschmutzte Hände mit geeigneten Reinigungsmitteln zu waschen und abzutrocknen."Dies bedeutet ein generelles Verbot von Essen, Trinken, Rauchen und Tabakschnupfen am Arbeitsplatz und schließt auch das Bereitstellen von vermeintlich geschlossenen Trinkbechern ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 6 finden sich die Anforderungen an die Waschräume. Dort ist insbesondere der Punkt 6.4 (1) relevant."An Wasch- und Duschplätzen müssen fließendes warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
für die Kirche, für den Sportverein, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten zulässig (z. B. Babysitten, Nachhilfeunterricht oder Nachbarschaftshilfe, z.B. wie Einkäufe erledigen oder Auto waschen). Die Höchstarbeitszeit beträgt täglich zwei Stunden, in der Landwirtschaft drei Stunden an fünf Tagen der Woche. Näheres regelt die Kinderarbeitsschutzverordnung.Unterliegt Ihre Nichte noch ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
hinaus Waschräume mit Duschen sowie getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur so aufbewahrt werden, dass sie mit gefährlichen Abfällen nicht in Berührung kommen. Beschäftigte dürfen im Annahme- und Arbeitsbereich von Sammelstellen sowie im Umschlag- und Lagerbereich von Zwischenlagern keine Nahrungs ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
. 2.8 "Feuchtarbeit" wie folgt definiert:„ Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben oder häufig die Hände waschen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist keine ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
zu erwarten. Für den Bereich des Bau- und Arbeitsschutzrechts sind dem KomNet-Expertennetzwerk allerdings noch keine konkreten Novellierungsbestrebungen bekannt. Es empfiehlt sich dennoch proaktiv vorzugehen, um Diskriminierungen zu vermeiden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang, Nummer 4.1 "Sanitärräume") besagt aktuell, dass der Arbeitgeber Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für Frauen ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42630
Auf einen Wickelraum sind grundsätzlich die in der TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege genannten Anforderungen anzuwenden. Gemäß Ziffer 1.5 Anwendungsbereich der TRBA 250 ist für Kinderkrippen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären, ob in der Einrichtung Tätigkeiten verrichtet werden, die in den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung fallen. ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 6460
werden kann. (4) Die Beschäftigten müssen die bereitgestellte PSA verwenden, so lange eine Gefährdung besteht." Weitergehend wird Nummer 4.2.7 wird zur Schutzkleidung u. a. Folgendes ausgeführt:"(1) Wenn bei einer Tätigkeit mit Kontaminationen der Arbeitskleidung gerechnet werden muss, ist die vom Arbeitgeber gestellte Schutzkleidung zu tragen. (...)"Kommt die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.1 Absatz 3 folgendes: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 28.04.2023
Dialog: 43525