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Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Desinfektion eines Raumes mittels Wasserstoffperoxid-Vernebelung erforderlich?

KomNet Dialog 25128

Stand: 02.10.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Desinfektion eines kompletten Raumes mittels Wasserstoffperoxid-Vernebelung: Welche Schutzmaßnahmen sind nötig, um solch ein Verfahren sicher zu gestalten? Gibt es ähnliche Anforderungen wie bei der "TRGS 522 Raumdesinfektion mit Formaldehyd"? In der TRGS 900 ist aktuell kein Grenzwwert angegeben. Die DFG schlägt 0,5 ppm fü H2O2 vor. Dies ist auch im Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Desinfektionsmittels angegeben. Gilt dies dann bindend?

Antwort:

Raumdesinfektionen mit Wasserstofperoxid müssen sehr speziell auf die jeweilige Situation angepasst werden. Es gibt daher keine allgemeingültige Verfahrensanweisung, welche Maßnahmen bei der Desinfektion mit Wasserstoffperoxid zu treffen sind, wie es z. B. bei Formaldehyd mit der TRGS 522 geschehen ist.


Im Vorfeld einer Desinfektion mit Wasserstoffperoxid ist immer eine Validierung des Verfahrens notwendig. Im Rahmen dieser Validierung ist u. a. eine Gefährdungsanalyse/-beurteilung durchzuführen, im Rahmen derer z. B. die notwendigen Schutzmaßnahmen zum Personenschutz bestimmt werden.


Wie Sie schon richtig festgestellt haben, gibt es in der TRGS 900 aktuell keinen Grenzwert für Wasserstoffperoxid. Als Stand der Technik ist daher die Empfehlung der MAK-Kommision, die einen Wert von 0,5 ml/m³ (ppm) nennt, heranzuziehen. Es handelt sich hierbei nicht um einen gesetzlich vorgeschriebenen Wert, sondern um eine Empfehlung der Wissenschaft. Es kann in Einzelfällen hiervon abgewichen werden, sofern die Abweichungen in der v. g. Gefährdungsanalyse/-beurteilung entsprechend gewürdigt werden und vor allem begründet wird, wie eine gleichwertige Sicherheit auf andere Art und Weise hergestellt wird.


Weitergehende Informationen können u. a. folgenden Veröffentlichungen entnommen werden:

- factsheet 8: Besondere Verfahren (Desinfektion von Räumen, Geräten bzw. Wäsche), Stand 12/2014, issa, Hamburg

- GESTIS-Stoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung