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Ihre Auffassung ist korrekt. In dem Merkblatt ''Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland der DGUV ist unter dem Punkt 7.4 "Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung" folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung, alle organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die es den Betriebsärzten ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 42981
Sachlich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG für jede Tätigkeit, die ein Jugendlicher in seiner Abhängigkeit vom Arbeitgeber oder Ausbilder im Rahmen seiner Ausbildung üblicherweise aufgetragen wird.Das JArbSchG gilt auch für die Beschäftigung von Jugendlichen im Ausland, sofern das Ausbildungsverhältnis in Deutschland begründet wurde und nur eine vorübergehende Entsendung vorliegt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11880
Nach § 47 Abs. 4 StrlSchV kann die zuständige Stelle eine im Ausland erworbene Qualifikation im Strahlenschutz vollständig oder teilweise als erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen, wenn diese mit der für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vergleichbar ist. Zur Feststellung der Vergleichbarkeit sind der zuständigen Stelle im Ausland erworbene ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 21716
, in dem ein gesetzlicher Feiertag gilt, kann in dem Land auch unter ein Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit fallen. Voraussetzung: Es existiert eine landesspezifische Regelung. Für Arbeitnehmer im Ausland, die einer deutschen Firma angehören, gelten die im jeweiligen Land gültigen Arbeitsschutzbestimmungen. Allerdings gelten die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288
Arbeitseinsatz im Ausland (Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV). Deutsche Unfallverhütungsvorschriften müssen im Gastland befolgt werden, soweit Rechtsvorschriften dieses Lands dem nicht entgegenstehen. Durch das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gelten die Unfallverhütungsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe (§ 15 SGB VII). Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die UVV auch bei vorübergehenden ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 6041
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unter Umständen kann es aber auch auf eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit ausstrahlen.Bei vorübergehender Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Ausland gelten weiterhin die Vorschriften des Unfallversicherungsträger, sofern Landesvorschriften ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
Deutschland (Territorialprinzip). „Ist der Arbeitsort dagegen im Ausland gelegen, so greift das MuSchG grundsätzlich nicht – es gelten dann die ausländischen Rechtsvorschriften. Anders ist dies nur, wenn der Beschäftigungsort im Wege einer Entsendung bloß vorübergehend im Ausland liegt; das MuSchG bleibt im Wege der Ausstrahlung gem. § 4 SGB IV umfassend anwendbar (BSG 4.7.1962, BSGE 17, 173 = NJW 1962 ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland könnte das ArbZG auf Grund privatrechtlicher Vereinbarung gelten. Hierzu müssen die Vertragsparteien die Geltung des ArbZG bei einem Einsatz im Ausland ausdrücklich vereinbaren. Die rechtlichen Bestimmungen am ausländischen Arbeitsort ...
Stand: 26.04.2019
Dialog: 42685
Auslandsaufenthalt kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Wir empfehlen, dass Sie sich in diesem Fall mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger in Verbindung setzen, um die spezifischen Einzelheiten zu klären. Auf das Merkblatt über die Grundsätze des Unfallversicherungsschutzes bei Tätigkeiten im Ausland der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und auf die Deutsche ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 10782
, dem Gesundheitsschutz und der Hygiene am Arbeitsplatz auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinem im Inland beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung findet.Bezüglich der Einbeziehung ausländischer Unternehmer und Beschäftigter wird der Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften auf Personen ausgedehnt, die nicht zu den Mitgliedern ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 6553
eine im Ausland erworbene Qualifikation im Strahlenschutz vollständig oder teilweise als erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen, wenn diese mit der für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vergleichbar ist. Zur Feststellung der Vergleichbarkeit sind der zuständigen Stelle im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise und Nachweise über einschlägige Berufserfahrung ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 44005
In den FAQ des Arbeitsgebiet "Flurförderzeug" der DGUV findet sich zu der Frage "Können Fahrausweise aus dem Ausland in Deutschland anerkannt werden?" folgende Antwort:"Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union kommen in Deutschland vermehrt Staplerfahrer aus dem Ausland zum Einsatz. Diese Personen dürfen jedoch erst als Staplerfahrer eingesetzt ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43291
In den LASI "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" (LV 64) wird dies unter Nummer 2.1.4 Frage zu § 7 Abs. 1 ASiG – Anerkennung ausländischer Qualifikationen wie folgt beantwortet:"Inwieweit können im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt werden, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden möchte?AntwortAufgrund des ASiG besteht hierzu formal keine ...
Stand: 15.12.2023
Dialog: 43626
Gemäß § 4 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IV in Zusammenhang mit Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1 „Grundsätze der Prävention“, in der die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung) explizit genannt werden, gelten diese Vorschriften „auch für Personen ...
Stand: 28.05.2013
Dialog: 18625
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bezieht sich auf die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Insoweit gilt das Territorialitätsprinzip, also es gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt auch für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Ausland, sofern das Beschäftigungsverhältnis im Bundesgebiet begründet wurde und nur ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6668
Bei einem Auslandeinsatz finden das berufsgenossenschaftliche Regelwerk Anwendung. Durch das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gelten die Unfallverhütungsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe (§ 15 SGB VII). Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das berufsgenossenschaftliche Regelwerk auch bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen von Beschäftigten einer deutschen Firma im Ausland (bzw ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12155
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen aus ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
der Körperdosis (Dosimetrie) gem. § 64 Abs. 1 Satz 1f oder Abs. 2 Satz 1 StrlSchV für Beschäftige deutscher Unternehmen, die im Ausland tätig werden und eine Strahlenexposition am Einsatzort nicht ausgeschlossen werden kann, verpflichtend. ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 22958
Arbeitseinsatz im Ausland (Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV). Dieses muss im Gastland befolgt werden, soweit Rechtsvorschriften dieses Landes dem nicht entgegenstehen. Das Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" gibt zudem hinreichende Informationen. Der in § 2 Abs. 1 der BGV A1 enthaltene Verweis macht nur aufmerksam auf die Maßnahmen der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ...
Stand: 06.02.2014
Dialog: 20311
"Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen" getroffenen Regelungen als allgemein anerkannte Regeln der Arbeitsmedizin bis auf weiteres anzuwenden. Zum Verhältnis der Regelungen der ArbMedVV und den Untersuchungsgrundsätzen der DGUV verweisen wir auf die Informationsbroschüre des BMAS insbesondere Ziff. 2.12.Auf die Informationen des Merkblattes ''Gesetzliche ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449