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Ist das Jugendarbeitsschutzgesetz auch zu beachten, wenn eine TV-Produktion im europäischen Ausland stattfindet?

KomNet Dialog 6668

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

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Frage:

Meine Frage betrifft das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Medienbereich. Ist das JArbSchG auch zu beachten, wenn eine Fernsehproduktion im europäischen Ausland stattfindet?

Antwort:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bezieht sich auf die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Insoweit gilt das Territorialitätsprinzip, also es gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt auch für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Ausland, sofern das Beschäftigungsverhältnis im Bundesgebiet begründet wurde und nur eine vorübergehende Entsendung vorliegt.