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Einige wichtige Vorschriften zum Thema Kooperation/Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure sind: Arbeitgeber: § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber für den Fall, dass Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind, zur Zusammenarbeit bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen. Mit § 9 Abs. 2 des ArbSchG ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1 ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
Ja, in § 10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist zu der Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgendes nachzulesen:"Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
Verantwortlich für das Ausstellen einer Schweißerlaubnis ist grundsätzlich der Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Schweißarbeiten ausführen, im Beispiel somit der Auftragnehmer.Bei der Zusammenarbeit mehrer Arbeitgeber greifen die Vorschriften über die Zusammenarbeit mehrere Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (vgl. auch § 6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 17853
"Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als auch nach § 6 "Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" besteht eine Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern unterschiedlicher Betriebe. § 15 "Zusammenarbeit verschiedener Firmen" der GefStoffV fordert, dass alle Arbeitgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970
. Die Dauer der "Zusammenarbeit" ist hier nicht ausschlaggebend. Ausnahme siehe oben.Unter "nacheinander" versteht man in diesem Sinne, dass die Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber zwar nicht zur selben Zeit, aber auf der selben Baustelle Tätigkeiten verrichten. Ausnahmen sind oben beschrieben. ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43862
, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden."Hinweis:Auf den § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Merkblatt der DGUV "Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten (FBEH-001)" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.10.2024
Dialog: 6900
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25455
hat. Gemäß § 6 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" ist zudem eine Person zu bestimmen, die die erforderlichen Arbeiten aufeinander abstimmt (koordiniert) und hierzu die erforderliche Weisungsbefugnis erhält. Erläuternde Regelungen finden sich in der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGR A 1) in den Kapiteln 2.3 bis 2.7. Weitere Informationen zur Thematik finden ...
Stand: 25.11.2014
Dialog: 21812
auch den Auftragnehmer oder Subunternehmer ohne eigene Arbeitnehmer, da diese durch ihre Tätigkeiten auch Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährden können.Sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG) wie auch nach § 6 DGUV Vorschrift 1 besteht eine Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern unterschiedlicher Betriebe. In den genannten Vorschriften heißt es u.a.:„Der Arbeitgeber muss ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
von Aufträgen an ein Fremdunternehmen der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen hat. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden und wer den Aufsichtführenden zu stellen hat. Gemäß § 6 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber ...
Stand: 17.02.2018
Dialog: 25937
Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren.Für die von Ihnen geschilderte Situation ist neben § 5 insbesondere der § 8 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des ArbSchG zu beachten.Die "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" auf Baustellen wird vom Gesetzgeber mit der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellV - besonders hervorgehoben. Dort wird in § 3 der Begriff ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43191
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
, geeignete PSA etc.). Bei einer externen SiFa muss das Unternehmen, in dem die SiFa tätig wird, § 8 Arbeitsschutzgesetz anwenden ("Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber"). Hierzu gehört die gegenseitige Information über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in den Betriebsbereichen und die Abstimmung von Maßnahmen. ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
sich auch nach den Gefährdungen.Die Dokumentation der Gefährdungen und der vereinbarten Maßnahmen erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung. Für eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung in der Zeitarbeit ist in erster Linie der Arbeitgeber im Einsatzbetrieb (Entleiher) verantwortlich. Da im Fall von Zeitarbeit Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, ist auch § 8 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG ...
Stand: 20.01.2020
Dialog: 42491