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, sind nicht erlassen worden. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ist dies nicht geregelt, bleibt die komplette Verantwortung beim Arbeitgeber. Wenn z. B. im Nachtschichtbetrieb keine Führungskraft anwesend sein kann, bleiben die Arbeitgeberpflichten trotzdem bei der Person, die die Pflichten übertragen bekommen hat.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz kann der Arbeitgeber - wenn in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind - eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen; diese Fachkraft untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.Es ist nicht zulässig, die anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sonstigen Vorgesetzten zu unterstellen, weil dies dem Sinn ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 4749
muss oder für deren Umsetzung er durch entsprechende Organisation seines Betriebs mit entsprechender Delegation an andere ihm unterstellte Führungskräfte sorgen muss.Führungsaufgabe ist die Verpflichtung des Arbeitgebers (der Vorgesetzten, der Aufsichtsführenden) gegenüber eigenen, unterstellten Mitarbeitern für ein sicheres Verhalten bei der Arbeit Sorge zu tragen. Führungsverantwortung ergibt ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 18782
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
werden. Durch die Auswahl von Beschäftigten ohne Weisungsbefugnis wird deren Unabhängigkeit gewährleistet. In Klein- und Mittelbetrieben oder in bestimmten Branchen kommt es vor, dass auch Vorgesetzte als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Gründe sind z. B. hohe Fluktuation und nur wenig Festangestellte.An der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten sollte zweckmäßigerweise auch der Personenkreis beteiligt ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 6428
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund der arb ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
werden, spielt die Vorbildfunktion der Führungskräfte in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Demzufolge dürften Führungskräfte, die bereits mit Ende 50 oder Anfang 60 in den „wohlverdienten“ Ruhestand gehen, ihre Beschäftigten wohl kaum von der Erfordernis einer Verlängerung ihrer Lebensarbeitszeit und dem von ihnen eingeforderten Eigenengagement (siehe oben) überzeugen können. Hinweis ...
Stand: 26.07.2017
Dialog: 5812
somit nach dem Willen des Gesetzgebers ohne Weisungs- und Anordnungsbefugnisse.Eine Sicherheitsfachkraft muss nach § 8 Abs. 2 ASiG in ihrer Beratungsfunktion weisungsfrei sein. Dies ist bei gleichzeitiger Rollenausfüllung als Führungskraft nicht möglich. Sie kann schwerlich sich als Führungskraft in Fragen der Arbeitssicherheit selber beraten.Fachkräfte können zwar zusätzlich zu ihren Aufgaben ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
disziplinarischen Vorgesetzten verantwortlich.Sie müssen vom Unternehmer im Rahmen der Pflichtenübertragung schriftlich bestellt werden. Ein mögliches Bestellschreiben ist beispielhaft für verschiedene Aufgaben als Muster im Anhang 2 angefügt."Eine Aussage, ob die Position der verantwortlichen Elektrofachkraft auch extern vergeben werden kann, findet sich hier nicht. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 44051
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
aufbereitet sein.• Es erfolgt eine Verständnisprüfung.• Ein Gespräch zwischen den Mitarbeitern und den Führungskräften muss darüber hinaus jederzeit möglich sein.• Sicherstellung einer rechtssicheren Dokumentationsmöglichkeit.Zu beachten ist außerdem, dass mit elektronischen Unterweisungsmitteln nicht alle Lernzielbereiche und Zielgruppen gleichermaßen erreicht werden.Die Unterstützung mit elektronischen ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
Tätigkeiten ausübt, ist es zulässig, sie in Bezug auf diese weitere Funktion in die Linienorganisation einzuordnen und einem anderen Vorgesetzten zu unterstellen.Sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsärzte für mehrere eigenständige Betriebe im Sinne des ASiG zuständig, so sind sie mehreren Betriebsleitern unmittelbar zu unterstellen, soweit sie nicht einer übergeordneten Führungsebene ...
Stand: 25.08.2022
Dialog: 43562
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Eine gesetzliche Grundlage, nach der eine Betriebsanweisung mit der Unterschrift des Unternehmers versehen sein muss, ist uns nicht bekannt.Allerdings weisen in der DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" alle Vordrucke ein Feld für das Bearbeitungsdatum und ein weiteres Feld für die Unterschrift auf.Durch die Unterschrift belegt der Ersteller der Betriebsanweisung deren Wi ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 23286
die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, können in Abhängigkeit von der zu beurteilenden Gefährdung unterschiedlich sein.(4) Fachkundig im Sinne von Absatz 2 können insbesondere betriebliche Führungskräfte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.(5) Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von den zu beurteilenden Gefährdungen und müssen im Sinne ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
können, ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden ist.Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Tätigkeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen. Dies kann unseres Erachtens nur eine für den jeweiligen Tätigkeitsbereich verantwortliche Führungskraft sein. ...
Stand: 03.01.2023
Dialog: 42752
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung un ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42756
. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind."In § 16 des Arbeitsschutzgesetzes heißt es:"(1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 27.04.2024
Dialog: 43936
Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323