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auf Wirksamkeit der Unterweisungen (§ 3 ArbSchG) hat der Unternehmer - mit Unterstützung der beratenden Sicherheitsfachkraft - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Kommt es infolge fehlender Unterweisungen zu Gesundheitsschädigungen oder Unfällen, trifft den Unternehmer bzw. den mit der Unterweisung beauftragte Person hierfür die persönliche strafrechtliche Verantwortung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit geholfen hat. Aufgrund der Rechtslage ist aber auch diese Unterschrift nicht gefordert. Daher ist eine Unterschrift unter eine Gefährdungsbeurteilung nicht zwingend vorgeschrieben. Sie kann aber im Einzelfall sinnvoll sein und deshalb vom Arbeitgeber gefordert werden. Einige Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen sehen daher eine Unterschrift vor. Die Verantwortung ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
von Sonderurlaub- Jobrotation (Arbeitswechsel)- Teilzeitarbeit- Rückmeldung über Leistungen- Selbstbestimmung bei der Arbeitsausführung- Partizipation an Entscheidungen- Arbeitsplatzsicherheit- Angebote von Supervision und Coaching- Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten- Delegation von Verantwortung- Erweiterung der individuellen Handlungsspielräume2. FührungsverhaltenNach Cherniss (1999, zitiert ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 13386
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Deren Beachtung war bereits seit 1994 in § 6 Abs.1 Arbeitszeitgesetz gefordert.Durchführen kann die Belastungsanalyse jede Person (intern oder extern) mit entsprechenden Fachkenntnissen, die der Arbeitgeber beauftragt. Die Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz liegt beim Arbeitgeber. Bei der Anfertigung einer solchen Belastungsanalyse sollte auf jeden Fall ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
der Gefährdungsbeurteilung können fehlende Warnhinweise auf Mehrfachsteckdosenleisten bei ansonsten festgestellter Sicherheit und Eignung für den Arbeitsbereich ein Grund sein, diese außer Betrieb zu nehmen. ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Im Anhang der ArbStättV finden sich unter dem Nummer 1.3 weitere Erläuterungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, wie das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen sind, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
werden, Ansprechpersonen sind hier die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die zuständigen staatlichen Ämter, sowie privatwirtschaftliche Beratungsinstitutionen.[...]"Die DGUV Information 213-106 legt im Abschnitt 5 „Erstellung des Explosionsschutzdokumentes" Folgendes fest.„[...]Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes liegt bei der Unternehmensleitung. Die Unternehmensleitung ...
Stand: 24.10.2023
Dialog: 43821
:"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42382
ist, sowie von Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen, die für eine bestimmte Anwendung wie die Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstückes, zusammengefügt sind.Diese Definition trifft auf diesen Kran zu, so dass die 9. ProdSV beim Inverkehrbringen des Kranes anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass der Kran entsprechend den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Absatz 2 nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 44038
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
von der Durchführung administrativer und organisatorischer Aufgaben entlasten (z.B. bei Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten, Erwerbs- und Abgabemitteilungen, Übersenden von Prüfberichten etc.). Diese erhalten damit jedoch nicht die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung. „Diese verbleibt vielmehr, weil die verordnungsrechtliche Konzeption durch die betriebliche Organisationsbefugnis ...
Stand: 04.12.2020
Dialog: 42762
der jeweiligen EU-Harmonisierungsvorschrift ganz unterschiedliche Verfahrensweisen vor, die der Hersteller beachten muss. Sie reichen von Regelungen, wonach der Hersteller allein in eigener Verantwortung die Einhaltung der EU-Bestimmungen gewährleistet bis hin zu Regelungen, die vorschreiben, dass eine sog. "benannte Stelle" (eine bei der EU-Kommission gemeldete, für die jeweiligen Prüfaufgaben behördlich ...
Stand: 09.10.2014
Dialog: 21975
sind verbindlich. Ist kein AGW vorhanden, sind andere Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen. In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" findet sich diesbzgl unter Nr. 6.4 Abs.4 folgende Aussage: "Ist kein AGW vorhanden, hat der Arbeitgeber andere geeignete Beurteilungsmaßstäbe in eigener Verantwortung heranzuziehen." In den Begriffsbestimmungen der TRGS 402 ...
Stand: 03.08.2017
Dialog: 29912
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
In den Durchführungsanweisungen zum § 9 der alten BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" war folgendes ausgeführt: Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233
Tätigkeitsbereiche, insbesondere für Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten beim Justizwachtmeister- und Justizvollzugsdienst, Abweichungen zulassen, wenn zwingende dienstliche Belange es erfordern und ein angemessener Schutz der Gesundheit gewährleistet wird."Der Dienstherr muss somit unter Berücksichtigung seiner dienstrechtlichen Verantwortung und der Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5322
Arbeitsschutzgesetz und § 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichten die Beschäftigten die in der Gefährdungsbeurteilung ausgewählten und bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gemäß den Tätigkeiten bestimmungsgemäß zu benutzen. Eine Ablehnung der Beschäftigten ist nicht möglich, da die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung in jedem Fall bei dem Arbeitgeber bzw. seinen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884