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Fluchtwegbreite beschrieben, welche in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt sind. Direkt nach Tabelle 2 sind die Verfahren als Hinweis wie folgt beschrieben:"Den Werten nach Tabelle 1 und Tabelle 2 liegen unterschiedliche Betrachtungsweisen zugrunde. Bei Anwendung der Tabelle 1 ist die Summe aller Personen maßgeblich, die über den jeweiligen Hauptfluchtweg flüchten müssen. Diese ergibt sich bei Treppenräumen ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 43867
Für höhere Temperaturen kann aus der ASR A3.5 unter Punkt 4.2 Ziffer (3) abgeleitet werden, dass als Übergangstemperatur zu höheren Außentemperaturen 26 °C angenommen werden können.Für die Beurteilung der Luftqualität ist in erster Linie die Belastung der Luft (Stofflasten, Feuchtelasten, Wärmelasten) ausschlaggebend. Die Einhaltung der Lüftungsquerschnitte löst lediglich die Vermutungswirkung aus ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43757
Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem Übe ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
Der in der ASR A3.6 in Tabelle 3 gewählte Bezug auf 10 qm Grundfläche bei Stoßlüftung führt zu Angaben zur Öffnungsfläche zur Sicherung des Mindestluftwechsels, die in etwa Fensteröffnungen entsprechen.Bei Zwischenwerten der Grundfläche - wie z. B. bei einem 18 qm großen Raum - ist dann die Mindestöffnungsfläche wie folgt zu bestimmen: 18/10 x 1,05 = 1,89 qm (bei einer Grundfläche von 18 qm ...
Stand: 06.12.2018
Dialog: 21437
Abschnitt 4 Nr. 6 BetrSichV ist zu den Prüfzuständigkeiten folgendes nachzulesen:"Die Prüfungen nach Nummer 4 und 5 sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchzuführen. Abweichend von Satz 1 können die Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden, wenn dies in Tabelle 2 bis 11 oder in Nummer 7 Tabelle 12 vorgesehen ist. Setzt sich eine Druckanlage ausschließlich ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
sollen übersichtlich verlaufen.(...)(6) Die lichte Mindestbreite der Hauptfluchtwege bemisst sich nach der höchstmöglichen Anzahl der Personen, die im Gefahrenfall den Hauptfluchtweg benutzen müssen und ergibt sich aus Tabelle 1(7) In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, dürfen Hauptfluchtwege nach Tabelle 1 Nummer 1 Spalte C für bis 5 ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 10090
Gesamtmenge der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 des ADR überschritten wird. Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, muss die Summe den Wert 1.000 überschreiten. ...
Stand: 01.09.2014
Dialog: 5227
Gesamtmenge der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 des ADR überschritten wird.Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, muss die Summe den Wert 1.000 überschreiten.Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten sind in § 2 GbV geregelt. ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 5040
, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen zu beauftragen sind.Bei der Festlegung der Prüffristen für Rohrleitungsanlagen, die überwachungsbedürftige Anlagen sind, hat der Arbeitgeber die in der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.8 Tabelle 1 angegebenen Höchstfristen zu beachten. Sowohl für die äußere Prüfung ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel handelt, sind die Prüfbedingungen in der Tabelle 1 A und Tabelle 1 B zu § 5 Absatz 1 Nr. 2 der Durchführungsanweisung nicht anzuwenden. Für den Spannungsprüfer sind die Prüfbedingungen der Tabelle 1 C für Prüfungen für Schutz- und Hilfsmittel heranzuziehen. ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42815
der Beschäftigten oder anderer Personen führen können (z. B. Verkehrswege, Treppenräume).Außerhalb von „Lagern“ (z. B. im Arbeitsraum), dürfen Gefahrstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden. Der Tabelle 1 der TRGS 510 ist zu entnehmen, bis zu welcher Mengenschwelle die Lagerung außerhalb von Lagern, jedoch grundsätzlich unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510, zulässig ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
Ja dies ist möglich.In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Unter Abschnitt 7.5.2 finden ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
elektrischer und magnetischer Felder im Frequenzbereich bis 10 MHzTREMF HF für die Beurteilung elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHzTREMF MR für die Beurteilung von MagnetresonanzverfahrenIn vorliegenden Beispiel wäre die TREMF NF anzuwenden. In Teil 1 der TREMF NF ist in Anhang 1 eine Tabelle (Tab. A1.1) zur Bewertung verschiedener Expositionssituationen für Beschäftigte ...
Stand: 13.10.2022
Dialog: 43717
Aus dem arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben sich für Gefahrstoffe, die sich im Arbeitsgang befinden, keine konkreten Mengenbegrenzungen pro Brandabschnitt.Folgendes ist jedoch zu beachten:Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen Beschäftigte sowie andere Personen gefährdet sein können, fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anforderungen zum Schutz vor Brand- u ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
ist genehmigungsfrei, wenn die Kriterien der Anlage 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erfüllt sind.Somit ist ein Umgang mit radioaktiven Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Bq) StrlSchV nicht überschreitet, genehmigungsfrei. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, ist ein Umgang mit radioaktiven Stoffen trotzdem genehmigungsfrei, wenn deren spezifische ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 8319
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
Der Hinweis zu Tabelle 1 unter Nummer 5 "Hauptfluchtwege" der ASR A2.3 (Stand: März 2022), dass die Werte der Spalten B und C den Anforderungen für die Flucht entsprechen und nicht mögliche Auswirkungen durch den Einbau von Türen berücksichtigen, z. B. können für Flure durch den Einbau von Türen gegebenenfalls entsprechend größere Breiten erforderlich werden, wird durch folgende Textpassagen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
mindestens den Werten in Tabelle 1 entsprechen, wobei diese Lufttemperatur während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten ist. (2) Werden die Mindestwerte nach Tabelle 1 in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen in folgender Rangfolge durch zusätzliche - arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z. B ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288