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KomNet-Wissensdatenbank

Ist für ein Krankenhaus die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung erforderlich?

KomNet Dialog 5227

Stand: 01.09.2014

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Gefahrgutbeauftragte

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Frage:

Inwieweit ist für ein Krankenhaus die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung erforderlich?

Antwort:

Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV geregelt.

Ein Krankenhaus kann durch eigene Transporte von Gefahrgütern oder der Übergabe, z.B. zur Entsorgung von Gefahrgütern, am Gefahrguttransport beteiligt sein.

Liegt eine Beteiligung vor, ist dann ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen, wenn bei einem Transport die höchstzulässige Gesamtmenge der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 des ADR überschritten wird.

Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, muss die Summe den Wert 1.000 überschreiten.