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Ist eine Kfz-Werkstatt grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen?

KomNet Dialog 5040

Stand: 02.09.2022

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Gefahrgutbeauftragte

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Frage:

Ist eine Kfz-Werkstatt grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen?

Antwort:

Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung -GbV- geregelt.


Eine Kfz-Werkstatt kann durch eigene Transporte von Gefahrgütern oder die Übergabe von Gefahrgütern (z.B. zur Entsorgung) am Gefahrguttransport beteiligt sein.


Liegt eine Beteiligung vor, dann ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen, wenn bei einem Transport die höchstzulässige Gesamtmenge der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 des ADR überschritten wird.

Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, muss die Summe den Wert 1.000 überschreiten.


Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten sind in § 2 GbV geregelt.