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sind folgende Eintragungen vorzunehmen: – Die Notruf-Nummer, – die Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials, – die Lage des Erste-Hilfe-Raumes, – die Namen der Ersthelfer sowie Ersthelferinnen und Betriebssanitäter sowie Betriebssanitäterinnen, – die Anschrift des nächsterreichbaren Arztes, der Durchgangsärzte und des nächsten berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhauses. Diese notwendigen Angaben ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 19995
Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten enthalten:- Name der Werkstatt- Name der verantwortlichen Fachkraft- Name/Vorname des Karteninhabers- Gültigkeitsdauer- Anschrift der WerkstattDes Weiteren müssen auf der Werkstattkarte folgende Daten gespeichert werden können:- Sicherheitselemente- Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 3192
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arb ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
Arbeitssicherheitsgesetz/ASiG - Sicherheitsbeauftragter gemäß Sozialgesetzbuch VII, SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung- Betriebs-/Personalrat gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz.Bereits an den Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen ist der v.g. Personenkreis zu beteiligen. Im Rahmen der Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen erhalten die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses den Namen ...
Stand: 16.04.2014
Dialog: 2910
Gemäß § 3 (1) Druckluftverordnung (DruckLV) hat der Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW) anzuzeigen.In der Anzeige nach Absatz 1 sind anzugeben:1. der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und ggf. der Name und die Anschrift ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43888
3 aufgeführt ist: Namen und Identifikationsnummer, wie dort verwendet,b. falls der Stoff nicht in CLP Anhang VI Teil 3, jedoch im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgeführt ist: dort verwendeter Namen und Identifikationsnummer,c. falls der Stoff weder in CLP Anhang VI Teil 3 noch im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgeführt ist: die vom Chemical Abstracts Service (CAS ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Nach § 9 Abs.2 Fahrpersonalverordnung (FPersV) werden die Unternehmenskarten an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben. Wechseln diese, sind auch neue Unternehmenskarten zu beantragen. ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 8539
Wenn ein zugelassenes Biozidprodukt unter anderem Namen durch einen anderen Zulassungsinhaber auf dem Markt bereitgestellt wird, muss dieser die Zulassung in dem betroffenen Mitgliedstaat bzw. in der Union gemäß Artikel 17 Absatz 7 Biozidverordnung beantragen.Der Verfahrensablauf wird in der Durchführungsverordnung Nr. 414/2013 festgelegt.Bei einer verwaltungstechnischen Änderung ...
Stand: 08.04.2024
Dialog: 43921
Die Unternehmenskarte beinhaltet folgende Daten: - Kartenkennung(Kartennummer, ausstellender Mitgliedsstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis)- Karteninhaberkennung(Name des Unternehmens, Anschrift des Unternehmens)- Unternehmensaktivitäten(Datum/Uhrzeit der Aktivität, Art der Aktivität, heruntergeladener Zeitraum, amtliches Kennzeichen ...
Stand: 07.04.2023
Dialog: 3184
Regelung findet sich für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt im ersten Absatz der Ziffer 1.1 des Anhangs II der REACH-Verordnung. Insofern ist der deutsche Name der Stoffe anzugeben.Der Begriff Identität wird für Stoffe in einem Gemisch verwendet; die einstufungsrelevanten Stoffe sollen durch die Angabe ihrer Bezeichnung identifizierbar sein. Neben diesen Stoffen ist bei Gemischen ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
Schlüsselbänder sind Verbraucherprodukte, für die die zusätzlichen Anforderungen des § 6 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz/ProdSG) zu berücksichtigen sind. Entsprechend dieser Vorschrift sind auf dem Verbraucherprodukt oder wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung- der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern ...
Stand: 25.07.2018
Dialog: 16709
In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) werden keine Forderungen gestellt, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten mit ihrem jeweiligen Namen zu versehen.PSA, die für eine Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung bestimmt sind, müssen so konzipiert und hergestellt werden, dass kein ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 17700
Nach dem Produktsicherheitsgesetz - Dachvorschrift für alle Produkte - ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, dera) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42632
ein versicherungsrechtlicher Aspekt, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann.Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren: • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten, • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens,• Ort, • Hergang, • Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung, • Namen der Zeugen, • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, • Art und Weise ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14719
Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) macht und ihn mit seiner Unterschrift versieht. Der Diebstahl oder der Verlust einer Fahrerkarte ist unverzüglich anzuzeigen. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen. Er fertigt in diesem Zeitraum ggf. Ausdrucke ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13117
, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann.Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren:• Namen des Verletzten bzw. Erkrankten,• Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens,• Ort,• Hergang,• Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung,• Namen der Zeugen,• Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung,• Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 5032
oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) 1. Produktmodell/Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer): 2. Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten: 3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. 4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Produkts zwecks Rückverfolgbarkeit: nötigenfalls kann zur Identifizierung ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 27247
auch als Informationsquelle zur Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb. Daneben besteht ein versicherungsrechtlicher Aspekt, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann. Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren: • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten, • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens, • Ort, • Hergang, • Art und Umfang ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 14094