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Müssen neue Unternehmerkarten für den digitalen Tachographen beantragt werden, wenn sich der Firmenname ändert?
KomNet Dialog 8539
Stand: 10.05.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Unternehmenskarten
Frage:
Unser Unternehmen firmiert um. Der Name ändert sich, die Gesellschaftsform bleibt (GmbH). Die Geschäftsführer werden neu bestellt. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in NRW. Müssen wir für das Unternehmen neue Unternehmerkarten beantragen?
Antwort:
Nach § 9 Abs.2 Fahrpersonalverordnung (FPersV) werden die Unternehmenskarten an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben. Wechseln diese, sind auch neue Unternehmenskarten zu beantragen.