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), die dem Arbeitgeber obliegt, der seinen Beschäftigten das Arbeitsmittel (Maschine) zur Benutzung bereitstellt, erfüllt werden. Auf Maschinen verfasste Hinweise oder Piktrogramme sind nicht mit Maschinenbetriebsanweisungen gleichzusetzen.Betriebsanweisungen nach BetrSichV können aber sehr wohl Anweisungen, Informationen oder Gefahrenhinweise des Herstellers wiedergeben. Hierbei sollte darauf geachtet ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Die Anforderungen werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme, nach jeder Montage und/oder wiederkehrenden Prüfungen erfüllt ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
Zuerst sollte geklärt werden, welche Gründe für die teilweise Ablehnung der Beschäftigten bezüglich des Tragens von Schutzhandschuhen vorliegen. Sofern diese in der Person des Beschäftigten liegen, wie z. B. gesundheitliche Probleme wie Hautrötungen oder ähnliches, kann dies evtl. durch anderes Handschuhmaterial behoben werden. Ebenso können nicht ergonomisch bzw. individuell angepasste Schutzhand ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 5431
Das Erfordernis und die Ausführung von Warnwesten/-kleidung auf den Verkehrsflächen am Standort ist in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.In der DGUV Information 212-016 - Warnkleidung ist erläutert, dass "Warnkleidung dann getragen werden muss, wenn die Erkennbarkeit einer Person erhöht werden soll. Dies trifft für alle Arbeitssituationen zu, bei denen am Tag sowie bei Dämmer ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 14411
), das Bereitstellen mobiler, ergonomisch gestalteter, sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, die danach mindestens jährlich zu wiederholen ist....Hinweis: Informationen zur mobilen Arbeit können auch den „Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV“ entnommen ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
des Hauptfluchtweges gewährleistet ist. Dieses können z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung Maßnahmen sein, die eine schnelle Brandausbreitung und Verrauchung vermindern.(3) Nebenfluchtwege sind so einzurichten, dass deren sichere Benutzung für die darauf angewiesenen Personen gewährleistet ist."Fazit:Das Bauordnungsrecht der Länder und die ASR A2.3 stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen." (§ 14 Abs.2 BetrSichV) "Arbeitsmittel sind nach prüfpflichtigen Änderungen vor ihrer ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Ein Gabelstapler ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Im Anhang 1 finden sich unter den Punkten 1.3 und 1.4 folgende Aussagen:"1.3 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 27874
im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Prüfung vor der Benutzung erforderlich ist und diese dann ggf. von einer befähigten Person durchführen lassen. Diese Prüfung erfolgt, um sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung zu überzeugen. Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse zu dokumentieren und sollte diese mindestens drei Monate über die Standzeit ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Anhang 1 Nummern 3.1.2 und 3.1.5.Der Zugang auf die Dachfläche muss über sichere Verkehrswege erfolgen.Bei der Verwendung von PSAgA ist Folgendes zu beachten:- Es ist ausschließlich auf persönliche Schutzausrüstungen zurückzugreifen, die mit dem CE-Kennzeichen versehen sind und einer EG-Baumusterprüfung unterzogen wurden.- Die Prüfung der Schutzausrüstung ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer d ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390
zu unterweisen. Insbesondere hinsichtlich der Betriebsabläufe, der Tätigkeiten, der möglichen Gefahren, der betrieblichen Gefahrenabwehr und zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes (Flucht- und Rettungsplan).Speziell bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen (Gabelstapler) sind weitergehende Anforderungen an den Fahrer zu stellen. Dies dient dem Eigenschutz des Fahrers, aber auch dem Schutz der übrigen ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" beachten.Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
und abrufbar: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS.html Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Grundlage ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.So wird unter 1.3 des Anhangs 1. gefordert,"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren.Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen ...
Stand: 21.05.2021
Dialog: 7760
ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist." Als Stand der Technik dient die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten". Unter Nummer 4.3.2 "Zugänge zu Arbeitsplätzen während des Gebrauchs durch den Gerüstnutzer“ findet man ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329