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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist bei Benutzung von Warnwesten/-kleidung auf den Verkehrsflächen am Standort zu beachten?

KomNet Dialog 14411

Stand: 17.05.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Wir sind ein Logistikunternehmen und wollen die Warnwestenpflicht der Mitarbeiter auch auf die Hallen ausweiten. Kann ich andere Arbeitsschutzkleidung mit Reflektionfläche entwerfen lassen, und was muss ich bedenken? Der Grundgedanke ist, dass die neue Arbeitskleidung getragen wird, wenn die Warnweste für den Mitarbeiter entfällt. Besteht eine Vorschrift über das Benutzen von Warnwesten/-kleidung auf den Verkehrflächen am Standort?

Antwort:

Das Erfordernis und die Ausführung von Warnwesten/-kleidung auf den Verkehrsflächen am Standort ist in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.

In der DGUV Information 212-016 - Warnkleidung ist erläutert, dass "Warnkleidung dann getragen werden muss, wenn die Erkennbarkeit einer Person erhöht werden soll. Dies trifft für alle Arbeitssituationen zu, bei denen am Tag sowie bei Dämmerung und Dunkelheit das Übersehen werden ein Risiko darstellt."

In der DGUV Information 212-016 werden auch Beispiele und grundsätzliche Festlegungen für die Ausführung von Warnkleidung und die anzuwendenden Normen genannt.

Zur Tragepflicht von Warnkleidung wird in der DGUV Information unter 3.4 Pflichten der Versicherten Folgendes genannt:

"Die Versicherten haben die Warnkleidung bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer oder der Unternehmerin unverzüglich zu melden (...)"