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Der Arbeitgeber hat gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann sowie die erforderlichen ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
Wird eine nicht schwangere Arbeitnehmerin von zwei Arbeitgebern beschäftigt, dann dürfen die Arbeitszeiten beider Arbeitgeber zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Das bedeutet, dass sich in einem solchen Fall beide Arbeitgeber miteinander abstimmen müssen, um sicherzustellen, dass die max. zulässige Arbeitszeit ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Für schwangere Maler- und Lackiererinnen gilt zwar kein betriebliches Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss aber die im Mutterschutzgesetz aufgeführten Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten beachten. Dazu hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die werdende Mutter über das Ergebnis und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu informieren.Werdende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
- und den Personalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) kann von jedem Arzt ausgesprochen werden, wenn bei der Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind besteht. Es soll also eine gesunde Schwangere schützen, auf Grund der Tätigkeit krank zu werden. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei in direktem ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
gearbeitet werden muss. Aus dem persönlichen Temperatur-Wohlbefinden einer schwangeren Frau ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf des Arbeitgebers. ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
der schwangeren Frau oder des ungeborenen Kindes besteht.Es soll also eine an sich "gesunde" Schwangere schützen, die aufgrund der Tätigkeit in Verbindung mit ihrer Schwangerschaft und individuellen Konstitution krank zu werden droht. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen (Tätigkeitsbezug).Ein ärztliches Beschäftigungsverbot hat einen hohen medizinischen ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
gefordert: … Betriebsmittel, Leiter, Kabel und Leitungen sowie ihre Anschlüsse müssen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung vor Ort muss mit der Kennzeichnung in den Schaltplänen und Anordnungsplänen übereinstimmen, damit eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Folgende Normen sind zu beachten: DIN EN 60445 Kennzeichnung der Anschlüsse elektrischer Betriebsmittel und einiger bestimmter Leiter ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt zu machen, dass ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
-Westfalen, sowie die Informationen des Schulministeriums NRW "Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen" weisen wir ebenfalls hin.In Zweifelsfällen sollte die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) zur Entscheidungsfindung über ein Beschäftigungsverbot hinzugezogen werden. ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
„Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ zu finden. In der Berufsschule ist für die Sicherheit der Schulträger bzw. der Leiter der Schule und nicht der Arbeitgeber der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
zu ziehen. Im Falle einer Schwangerschaft gelten die entsprechende Beschäftigungsverbote nach § 13 bzw. § 16 MuSchG. Alle Tätigkeiten mit oder an bekannt infektiösen Patienten, (bekannte Erregerausscheider, Keimträger, Erkrankte) sind für Schwangere verboten. D.h. dass für nicht-immune Schwangere alle Tätigkeiten mit oder an bekannt infektiösen Patienten (bekannte Erregerausscheider, Keimträger, Erkrankte ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
Ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass der Arbeitsplatz für eine schwangere Frau nicht geeignet ist. Die Entscheidung, ob das Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist, trifft der Arbeitgeber.Falls ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss, ist das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintritt ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43142
aus? Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG muss der schwangeren Arbeitnehmerin ein Ersatzruhetag gewährt werden. Hier zwei Beispiele:Beginnt der 7-Tage-Rhythmus am Freitag, den 13.10, kann z. B. der 12.10. als Ersatzruhezeit für die Sonntagsarbeit am 15.10. angesehen werden. Der freie Tag wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht somit in der Woche (09.10 - 15.10) gewährt, in der auch tatsächlich Sonntagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
des offenen Keilriemenantriebs erreichen können (wenn auch nur durch Benutzung einer Leiter), sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der nach BetrSichV zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), ausreichende Schutzmaßnahmen festzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllen.Beispielhaft wären eine Abdeckung des Gefahrenbereichs oder ein sicheres Stillsetzen des Keilriemenantriebs vor Betreten ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
verschiedener Stoffe)Wenn diese Angabe im Sicherheitsdatenblatt fehlt, empfiehlt es sich Kontakt zum Hersteller aufzunehmen, um die fehlenden Informationen in Erfahrung zu bringen. Allgemein lässt sich sagen, dass leicht flüchtige Stoffe einen niedrigen Siedepunkt (nahe Zimmertemperatur) und einen niedrigen Schmelzpunkt haben. Darüber hinaus leiten sie keinen Strom, und Wärme wird ebenfalls schlecht geleitet. ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42444
Aus den mutterschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG ergibt sich keine spezielle Forderung nach einer Teeküche.Für Bürobeschäftigte muss der Arbeitgeber auch gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV grundsätzlich keinen separaten Pausenraum zur Verfügung stellen. Allerdings müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9171
Einrichtungen genutzt werden, beispielsweise Gerüste, Hubarbeitsbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen oder Leitern. Anhang 1, Nummer 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereit gestellt werden. Dies betrifft vor allem die Benutzung von Leitern und Gerüsten. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Aus mutterschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, eine schwangere Frau mit Tätigkeiten am NIR-Spektrometer zu beschäftigen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis die möglichen Gefahren, die beim Betrieb entstehen können, kennt und in der Funktion und Bedienungsanweisung vertraut ist. Die Betriebsanweisung und die allgemeinen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43353
Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Nr. 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen ...
Stand: 13.10.2014
Dialog: 22087