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Ja.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
Nach Punkt 6.5.2.3 der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" gilt folgendes (*):"Versicherte dürfen an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Der Unternehmer hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Siehe • § 8 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung, • § 11 Abs. 3 der Biostoffverordnung und TRBA 500 ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hyg ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
, dass die Schutzausrüstungen vor Gebrauch geprüft und nach Gebrauch gereinigt werden. Weitere Bestimmungen, wonach der Arbeitgeber für die Reinigung der Schutzkleidung zu sorgen hat, finden sich unter Nummer 9.1 Absatz 1 Nummer 1 der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeite" und in § 9 Absatz 3 Nummer 5 der Biostoffverordnung (BiostoffV). Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399
, bei ständigen Arbeitsplätzen bevorzugt mittels einhändig oder berührungslos zu betätigenden Wandspendern.Der Arbeitgeber hat entsprechend des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung und einen geeigneten Hygieneplan zu erstellen.Vor Verlassen des Arbeitsbereichs sowie nach Kontakt zu Tierblut oder potenziell infektiösen Oberflächen und Arbeitsmitteln und nach Ausziehen ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1688
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2969
, • über Sicherheitsprobleme zu informieren. Der Sicherheitsbeauftragte • besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. • soll beraten und helfen. • begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. • erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. • kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. • ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u.a. nachzulesen, dass Waschräume in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten sind. Zur Konkretisierung der ArbStättV gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
befinden.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Für Toilettenräume gilt nach Punkt 5.2 Absatz 1 Folgendes:"Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
und entsprechende Ersatzmaßnahmen vorbereiten, z.B. Springer einsetzen.Ob der Arbeitsplatz verlassen werden darf, muss der Arbeitgeber entscheiden. Dazu sollten die Beschäftigten mit ihrem Vorgesetzten sprechen, unter welchen Voraussetzungen sie den Arbeitsplatz verlassen können, wenn keine Ablösung kommt.Gibt es hier Unklarheiten oder erwartet/verlangt der Arbeitgeber längere Arbeitszeiten, muss die Frage ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
Wegen der Vielzahl möglicher Einflussfaktoren ist es ausgesprochen schwierig, unspezifische Befindlichkeitsstörungen (wie z.B. Kopfschmerzen im Büro) auf bestimmte Ursachen zurückzuführen.In der Praxis hat sich ein systematisches und abgestuftes Vorgehen bewährt, das eine Eingrenzung des Problems auf wahrscheinliche Ursachen ermöglicht. Erst dann machen gezielte und spezielle Ermittlungen Sinn.Ein ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 5147
konkretisiert. Für Raumabmessungen/Bewegungsflächen am Arbeitsplatz ist die gleichnamige ASR A1.2 heranzuziehen. In Kapitel 5 der ASR A1.2 werden Regelungen zu den Raumgrößen getroffen: " (1) Die erforderlichen Grundflächen für Arbeitsräume ergeben sich aus folgenden Flächen: - Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz, - Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
jedem Fall hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der ArbStättV- durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen sind, damit u. a. erträgliche klimatische Bedingungen am Arbeitsplatz sichergestellt werden können. Dies sollte in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsärztin ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 1925
überspringen können.1. Den Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz (KarLA)Link: https://www.karla-info.de2. Den Ganzkörper-Vibrations-Belastungs-Rechner (GKV-Calculator)Link: https://www.karla-info.de/ganzkoerper-vibrationNachdem Sie die für Ihre Anwendung zutreffenden Immissionsdaten aus der KarLA Datenbank ausgelesen haben, brauchen Sie diese lediglich ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 27857
eingeholt werden, da offensichtlich die Beurteilungen weit auseinanderklaffen. Der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) beraten ggf. auch bei Einzelfällen.Sofern der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verbleiben kann, sollte ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680