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Wie können wir Vibrationsexpositionen für unser Fahrpersonal ermitteln und bewerten, ohne kostenintensive und aufwändige Messungen durch Spezialisten in Auftrag geben zu müssen?
KomNet Dialog 27857
Stand: 23.01.2018
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Schwingungen
Frage:
Nach § 3 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Vibrationen am Arbeitsplatz ausgesetzt oder sein könnten. Die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz sind zu ermitteln und zu bewerten. Frage: Wie können wir diese Vorgabe für unser Fahrpersonal kurzfristig umsetzen, ohne kostenintensive und aufwändige Messungen durch Spezialisten in Auftrag geben zu müssen? Gibt es für PKW-Fahrpersonal ermittelte Werte für Ganzkörpervibration, die man heranziehen kann?
Antwort:
Zur Ermittlung von Vibrationsexpositionen ohne eigene Messungen stellt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg (LAVG) zwei bewährte Hilfsmittel zur Verfügung. Zunächst wäre jedoch zu prüfen, ob zu den von Ihnen verwendeten Geräten oder Fahrzeugen detaillierte Vibrationsdaten des Herstellers vorliegen, so dass Sie ggf. den nachfolgenden Punkt 1 überspringen können.
1. Den Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz (KarLA)
Link: https://www.karla-info.de
2. Den Ganzkörper-Vibrations-Belastungs-Rechner (GKV-Calculator)
Link: https://www.karla-info.de/ganzkoerper-vibration
Nachdem Sie die für Ihre Anwendung zutreffenden Immissionsdaten aus der KarLA Datenbank ausgelesen haben, brauchen Sie diese lediglich durch Ihre anwendungsbezogenen Daten zu ergänzen. Die gewünschten Berechnungen können Sie anschließend mit Hilfe der Software „GKV-Calculator“ durchführen lassen.
Hinweis:
Inwieweit Sie die Immissionsdaten aus der KarLA Datenbank für Ihre konkrete Situation übernehmen können, überprüfen Sie bitte anhand der dort angegebenen Nutzungshinweise.