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Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird aus der Tankstelle eine Betankungsanlage, wenn zusätzlich eine Füllanlage auf dem Gelände errichtet wird. Für diese Betankungsanlage ist eine Erlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV zu beantragen. Da nur eine Erlaubnis für die gesamte Anlage erteilt wird, kann nur ein Arbeitgeber Antragsteller sein, der muss im Antrag ...
Stand: 26.06.2015
Dialog: 24150
Die Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage gemäß § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Sinne des § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV ist nach dem Tenor des Anhangs 2 Abschnitt 3 mit dem Ziel durchzuführen, den Brand- und Explosionsschutz bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Der Einsatz derartiger ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich ...
Stand: 14.02.2018
Dialog: 42196
gelöste Gase abgefüllt werden. Nach § 2 Abs.13 BetrSichV i. V. m § 2 Nr. 30 Buchstabe c des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - handelt es sich bei der von Ihnen beschrieben Anlage um eine überwachungsbedürftige Anlage, da diese im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der BetrSichV genannt ist.Die Erlaubnisbedürftigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV der Anlage kann nicht abschließend beurteilt ...
Stand: 21.09.2015
Dialog: 24809
Eine Zoneneinteilung bezieht sich immer auf die gesamte Dauer eines vorgesehenen Betriebes. Außer bei Zone 0 oder Zone 20 ist dabei die Wahrscheinlichkeit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (geA) im Normalbetrieb zu ermitteln. D.h. für dem Schlauch mit der Trockenkupplung ist in Anlage 2 Nr. 2 Abs. 11 die Dauer der Verwendung vom Ankuppeln bis zum Abkuppeln zu betrachten ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43586
die stationäre Gaswarneinrichtung installiert.Dementsprechend handelt es sich bei dieser Gaswarneinrichtung um eine Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich bzw. um deren Bestandteil, deren Prüfung sowohl bei der Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen als auch wiederkehrend gemäß Nr. 4.1 bzw. 5.3 des Anhangs 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlich ist.Abweichend ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43663
Eine erlaubnispflichtige Lageranlage (gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV) ist nach § 2 Absatz 13 BetrSichV eine überwachungsbedürftige Anlage. Anhang 2 der BetrSichV regelt die Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Somit greift Anhang 2 Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen".Die Prüfung nach Nr. 5.1 ist auch aufgrund der zu prüfenden Brandschutzmaßnahmen - für Anlagen nach § 18 Absatz ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 43498
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
Die Erklärung für die Prüffristen aus Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der dazu gehörende Prüfumfang erklären sich wie folgt: Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 lautet: "Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24077
Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen sind Tätigkeiten an überwachungsbedürftigen Anlagen, siehe Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für die überwachungsbedürftigen Anlagen gelten besondere Prüfpflichten und für die in § 18 BetrSichV genannten Anlagen eine Erlaubnispflicht. Von diesen Anlagen kann eine besondere Gefährdung ausgehen ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, siehe § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sind vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage gemäß § 15 BetrSichV nach Nr. 4.1 Anhang 2 Abschnitt 3 und danach wiederkehrend gemäß § 16 BetrSichV nach Nrn. 5.1, 5.2 und 5.3 des vorgenannten Anhangs durchzuführen.In der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) müssen die Prüfungen (Fristen, Umfang ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Zunächst ein wichtiger Hinweis zur Beantwortung der Frage:Die Ausnahme aus dem Katalog für überwachungsbedürftige Anlagen gem. § 2 Nr. 30 Satz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bezieht sich ausschließlich auf druckbeaufschlagte Anlagen(-Komponenten) von Energieanlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 b), c) d) ProdSG).Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen etwa bleiben generell (also ausnahmslos ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Die Prüfung der Eigensicherheit einschließlich Nachweis einer elektrischen Anlage/Schaltung innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereiches gehört zum Prüfumfang einer Überwachungsbedürftigen Anlage z. B. vor Inbetriebnahme. Sofern es sich bei der Anlage nicht um eine "Erlaubnisbedürftige Anlage" im Sinne des § 18 (1) Nr 3-8 Betriebssicherheitsverordnung handelt, können diese Prüfungen ...
Stand: 21.03.2016
Dialog: 26218
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6751
sind zudem überwachungsbedürftige Anlagen i.S. der Betriebssicherheitsverordnung. Diese sind entsprechend § 15 Betriebssicherheitsverordnung vor erstmaliger Inbetriebnahme zu prüfen.Sofern neben mobilen Geräten auch Fahrzeuge an der Benzin-Tankanlage betankt werden sollen, ist eine Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssicherheitsverordnung erforderlich.Vor der Errichung der Tankanlagen sollte ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Unter Nummer 3 "Gefährdungsbeurteilung" der DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" wird hinsichtlich Ihrer Fragestellung u.a. Folgendes konkretisiert:"Arbeiten an PV-Anlagen sind gemäß der BaustellV als Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen bzw. gemäß der DGUV Vorschrift 38 und 39 als Bauarbeiten einzustufen. Die Organisation dieser Arbeiten erfolgt ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 43652
eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Derartige überwachungsbedürftige Anlagen sind unter anderem vor erstmaliger Inbetriebnahme durch eine "zur Prüfung befähigte Person für Explosionsgefährdungen" im Sinne von § 2 Abs. (6) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, einer Prüfung gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4 ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27186
, die in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß § 2 Absatz 14 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV verwendet werden, definiert. Die Prüfungen sind mit dem Ziel durchzuführen, den Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände mindestens bis zur nächten Prüfung sicherzustellen. Die Prüfungsintervalle für Anlagen in Ex-Bereichen sind im Anhang 2, Abschnitt 3 Nr.5.1 BetrSichV genannt.Demnach sind Anlagen ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 24125