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Wer darf den Nachweis der Eigensicherheit gemäß DIN EN 60079-11 unterschreiben?

KomNet Dialog 26218

Stand: 21.03.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Es geht um den Nachweis der Eigensicherheit gemäß DIN EN 60079-11. Wer darf diesen unterschreiben ?

Antwort:

Die Prüfung der Eigensicherheit einschließlich Nachweis einer elektrischen Anlage/Schaltung innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereiches gehört zum Prüfumfang einer Überwachungsbedürftigen Anlage z. B. vor Inbetriebnahme.

Sofern es sich bei der Anlage nicht um eine "Erlaubnisbedürftige Anlage" im Sinne des § 18 (1) Nr 3-8 Betriebssicherheitsverordnung handelt, können diese Prüfungen von einer befähigten Person durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für diese befähigte Person sind in der TRBS 1203 "Befähigte Personen" festgelegt. Es ist schon notwendig, diese Voraussetzungen zu erfüllen, da es sich bei den Prüfungen im Allgemeinen und die Nachweisführung im Speziellen um komplexe Themen handelt.