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Bevollmächtigten, - Bezeichnung der Maschine, - CE-Kennzeichnung (siehe Anhang III), - Baureihen- oder Typbezeichnung, - gegebenenfalls Seriennummer, - Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren. Ist die Maschine für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548
.ProdSV. Eine CE-Kennzeichnung erhalten unvollständige Maschinen grundsätzlich nicht (Ausnahme: das Produkt unterliegt auch einer anderen Richtlinie und diese fordert eine CE-Kennzeichnung – z. B. nach ATEX-Richtlinie). ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Sie die entsprechenden Produkte (von denen wir annehmen, dass es sich um Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung handelt) nicht auf dem Markt bereitstellen [entgeltlich oder unentgeltlich abgeben], da Sie wissen, dass die Maschinen (zumindest die CE-Kennzeichnung betreffend) nicht den anwendbaren Rechtsvorschriften entsprechen.Wenn der Lieferant nun nicht mehr existiert und eventuelle Konformitätsnachweise ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Polleranlage ist -wie schon beschrieben- eine Maschine i.S. der MRL und muss somit vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme gem. Art.5 Abs. 1f durch den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wird der Poller allein d.h. ohne Steuerung in Verkehr gebracht (unvollständige Maschine), so ist gem. Art.13 MRL eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
, der Druckgeräterichtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie entsprechen müssen."Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt."Mit "formalen Anforderungen" sind beispielsweise die CE-Kennzeichnung oder die EG-Konformitätserklärung gemeint. Diese brauchen bei selbst hergestellten Arbeitsmitteln ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
Ja, Maschinen mit CE-Kennzeichnung dürfen verändert werden.Wenn die Maschine „wesentlich verändert“ wird, wird allerdings eine neue Maschine hergestellt. In diesem Fall müsste ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ob es sich um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt, kann dem Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
anderer Rechtsvorschriften eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, z. B. 9. ProdSV, falls die Fackel eine Maschine darstellt, 11. ProdSV, wenn sie Geräte, Schutzsysteme und/oder Sicherheits-. Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU enthält oder ein solches ist oder EMVG, sofern es sich um ein Betriebsmittel handelt, das elektromagnetische Störungen verursachen ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
.“Einfach zusammengefasst: Wenn die „Grundmaschine“ hier rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde, dann darf diese Maschine von AN verwendet werden.Im nächsten Schritt, dürfte dann die auswechselbare Ausrüstung an der „Grundmaschine“ angebracht und betrieben werden.3. Pflichten des Käufers / Verwenders /Betreibers – Variante 2 („Grundmaschine“ ohne CE)Die beschriebene Konstellation ist, dass der Käufer ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten, - Bezeichnung der Maschine, - CE-Kennzeichnung (siehe Anhang III), - Baureihen- oder Typbezeichnung, - gegebenenfalls Seriennummer, - Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Die Maschinrenrichtlinie - MRL - gilt nicht nur für Einzelmaschinen, sondern auch für verknüpfte Gesamtanlagen (verkettete Maschinen). Möglicherweise hat die mit der Verknüpfung der Maschinen beauftragte Unternehmung auch die Gesamtkonformtätsverantwortung über die Gesamtanlage übernommen, denn es muss beurteilt werden, ob bei einer Verkettung eine komplexe Maschinenanlage entsteht ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
werden. Die gesonderte Konformitätsbewertung des Elektromotors ist weder sinnvoll noch notwendig. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen gekauften/verkauften und selbst genutzten Maschinen. Die Maschinen werden in allen Fällen gleich behandelt.Auch einen "Bestandschutz" gibt es grundsätzlich nicht - weder im Produktrecht ("CE") noch im Arbeitsschutz (BetrSichV). Sie dürfen alte Maschinen grundsätzlich nur dann ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
Unter Artikel 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert:"(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen."Als "Maschine" ist nach Artikel 2 definiert ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
anderen Rechtsvorschriften (z. B. der ATEX-Richtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie), müssen sie nach den Anforderungen dieser Rechtsvorschriften gekennzeichnet werden."Im § 89 des Leitfadens ist folgende Erläuterung enthalten:„Es ist zu beachten, dass unvollständige Maschinen keine CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie tragen dürfen. Sie können aber mit der CE-Kennzeichnung versehen ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
auch „in Eigenregie“ hergestellte Maschinen unter die 9. ProdSV.Weiterhin wird in § 5 Abs. 3 BetrSichV ergänzt, dass die für eigene Zwecke selbst hergestellten Arbeitsmittel nicht den formalen Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen müssen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt. Dies bedeutet, dass formale Anforderungen wie zum Beispiel die CE-Kennzeichnung ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, § 40 "Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten").Das bedeutet, dass handbetriebene Gabelhubwagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein und eine Konformitätserklärung aufweisen müssen.Hinweis:Die Maschinenrichtlinie und der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie werden auf der Seite "Maschinen" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angeboten. ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
Ja, sie müssen auf dem Prüfstand eine CE-Kennzeichnung nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Maschinenrichtlinie anbringen. Begründung: Im Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine Maschine definiert als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Ein Produkt/eine Maschine gilt als verwendungsfertig, wenn es nur noch aufgestellt und angeschlossen werden braucht (§ 2 Nr. 27 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Eine Laser-Bearbeitungsstation ist bereits eine vollständige Maschine, wenn sie zur Inbetriebnahme nur noch an die Energie (auch Gasversorgung) des Kunden angeschlossen werden muss (vgl. EU-Leitfaden zur RL 2006/42/EG § 35). Insoweit ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938