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ein Schlauch gefüllt ist, sind Aufladungen im Inneren nicht zu erwarten. Probleme können daher meist erst beim Leerlaufen des Schlauches auftreten. Es wird im konkreten Fall allerdings davon ausgegangen, dass die Schlauchleitung nur temporär eingesetzt wird, um Wasser oder Abwasser (keine brennbaren Flüssigkeiten) zu fördern. Beim Leerlaufen eines abwasser-/wassergefüllten Schlauches kann es aufgrund ...
Stand: 06.08.2015
Dialog: 24466
Bei unserer Antwort gehen wir davon aus, dass mit Gasflaschen Druckgasbehälter gemäß Abschnitt 2 Absatz 6 der TRGS 510 gemeint sind. Die Anforderungen an Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasbehältern werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert:In Arbeitsräumen dürfen Druckgasbehälter nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
Uns sind keine Vorschriften bekannt, die gelegentliche Schweißarbeiten auf einem Asphaltboden verbieten würden. Im Einzelfall muss dies jedoch der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden.Die Berufsgenossenschaften bieten auf der Seite www.dguv.de/publikationen unter dem Stichwort "Schweißen" umfangreiche Informationen an.Die Frage, ob bzw. i ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 26065
Die Brennbarkeit des Staubes von Schleifarbeiten an KFZ-Karosserien und damit seine Explosionsfähigkeit ab einer bestimmten Konzentration in Luft kann nicht allgemein ausgeschlossen werden. Spachtel- und Füllermaterialien, im Einzelfall auch Decklack mögen nicht das Problem darstellen; es werden aber auch Klarlacke geschliffen oder nachbearbeitet, die im ausgehärteten Zustand einen hohen Kunstharz ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 4053
müssen. Bei unverpackten Gegenständen ist die Kennzeichnung auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Abschusseinrichtung anzubringen.Nach Absatz 5.2.2.1.1 ist " Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist."Nach Absatz ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
werden, gilt unabhängig davon, ob die Lagerung in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern erfolgt.Entzündbare Flüssigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Es handelt sich dabei um leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten.In der LV 35 ...
Stand: 09.07.2022
Dialog: 43680
sollten mit dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Hersteller abgeglichen werden und u. a. die weiteren hierin verfügbaren Informationen zur Lagerung berücksichtigt werden. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sollte Kontakt zum Hersteller (fachlicher Kontakt ist auf dem SDB vermerkt) aufgenommen werden.Darf eine einzelne CO2-Flasche > 2,5 L im Kellerbereich gelagert werden? Wenn die Anforderungen an die Lagerung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
) von mit Körperflüssigkeiten kontaminierten Medizinprodukten handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten der Schutzstufe 2 (TRBA 250 Nr. 5.4). Potenziell infektiöse Instrumente sind in einem getrennten Raum aufzubereiten. Der Raum darf nicht zu anderen Zwecken der offenen Lagerung, des Umkleidens oder als Sozialraum genutzt werden. Die nach Landesrecht bestimmten Träger und Durchführenden des Rettungsdienstes stehen ...
Stand: 04.04.2014
Dialog: 20821
für die Gefährdungsbeurteilung (GBU). Von besonderer Bedeutung für den Arbeitsschutz sind unter anderem die Angaben in den Abschnitten 4 bis 8 des Sicherheitsdatenblatts (SDB). Sie enthalten Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Handhabung und Lagerung und Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung gegen stoff- bzw ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
brennbare Beschichtungsstoffe verarbeitet werden und die deshalb als feuergefährdete Räume oder Bereiche gelten, sind folgende Brandschutzmaßnahmen notwendig: – Die Räume müssen von angrenzenden Räumen und Gebäuden mindestens feuerbeständig (F 90 nach DIN 4102) abgetrennt sein. Wände müssen bis zur Decke (Rohdecke) geführt werden. – Fußböden müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse DIN 4102 ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 13628
- und Explosionsgefahr gefordert:"Können durch das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstände - eine Brandentstehung nicht verhindert und - eine explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, hat der Unternehmer ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in einer Schweißerlaubnis schriftlich festzulegen und für deren Durchführung zu sorgen."Ein Beispiel für eine Schweißerlaubnis findet sich im Anhang 1 des Kapitels ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 24596
. Nicht rauchen. P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wird die Lagerung wie folgt definiert:„die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV)“Für die Lagerung von Gasen ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
“. Für die Lagerung von Behältern mit Flüssiggas gelten die Anforderungen der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.Druckgasbehälter mit entzündbaren Flüssiggasen sind stehend aufzubewahren und für die Entnahme aus der gasförmigen Phase stehend anzuschließen. Sie müssen so aufgestellt werden, dass eine Temperatur von 40 °C nicht überschritten wird und sie gegen mechanische ...
Stand: 26.03.2020
Dialog: 14052
der entsprechenden Werkstücke. Insbesondere beim Schleifen, Bürsten oder Polieren von Aluminium entstehen dabei große Mengen Staub mit einer sehr geringen Korn- oder Spangröße. Dabei gilt: Je kleiner die Spangröße, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass diese Stäube brennbar sind. Im Gemisch mit Luft können sich so leicht explosionsfähige Atmosphären entwickeln. Ist dann eine wirksame Zündquelle in der Nähe ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 43941
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
wird die oben beschriebene Beurteilung gestärkt. Viel wichtiger ist die richtige Lagerung der Flaschen: nur mit Kappe, ebene Fläche, gut durchlüftet, nur im Freien, mindestens 5 m Abstand zu Brandlasten, wie z. B. Holzlamellenzäunen o. ä., keine Zündquellen im 3-m-Bereich. Die schon angesprochenen Drahtgitterkörbe sind da gut geeignet. Die gleiche Sorgfalt ist bei der Lagerung der zurückgegebenen Flaschen ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041