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Können sich die Saugschläuche bzw. -equipment beim Abpumpen von Wasser/Abwasser elektrostatisch aufladen und müssen sie dann dementsprechend geerdet sein?

KomNet Dialog 24466

Stand: 06.08.2015

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Können sich die Saugschläuche bzw. -equipment beim Abpumpen von Wasser/Abwasser elektrostatisch aufladen und müssen sie dann dementsprechend geerdet sein?. Es handelt sich um Arbeiten im explosionsgefährdetem Bereich.

Antwort:

Grundlage für die Antwort/Beurteilung ist die TRBS 2153 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen".

Schläuche in explosionsgefährdeten Bereichen sollen grundsätzlich leitfähig oder ableitfähig sein. Zu elektrostatischen Aufladungen kann es bei isolierenden Schläuchen grundsätzlich im Inneren des Schlauches und/oder auf der Außenfläche des Schlauches kommen. Solange ein Schlauch gefüllt ist, sind Aufladungen im Inneren nicht zu erwarten. Probleme können daher meist erst beim Leerlaufen des Schlauches auftreten.

Es wird im konkreten Fall allerdings davon ausgegangen, dass die Schlauchleitung nur temporär eingesetzt wird, um Wasser oder Abwasser (keine brennbaren Flüssigkeiten) zu fördern. Beim Leerlaufen eines abwasser-/wassergefüllten Schlauches kann es aufgrund der Leitfähigkeit des Wassers und dem Kontakt zum Potenzial der Wasseroberfläche ebenfalls nicht zu Aufladungen kommen. Die Verwendung eines nicht leitfähigen Schlauches ist undramatisch.

Bleibt als zweiter Punkt die Außenfläche der Schlauchleitung. Den besten Schutz bietet hier neben einer (ab-)leitfähigen Oberfläche die Vermeidung des Aufbringens von Ladungen, die z. B. durch Reiben mit einem Tuch aufgebracht werden könnten.

Beim Abpumpen von Wasser/Abwasser aus einem Ex-Bereich bieten, vorausgesetzt es handelt sich um einen temporären Vorgang, z. B. beim Einsatz eines Spülfahrzeugs, zwei Maßnahmen ausreichenden Schutz. Die Überwachung der Atmosphäre während des Pumpvorgangs auf gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und die Vermeidung der Förderung von brennbaren Flüssigkeiten.

Fest installierte Leitungen sollten immer aus leitfähigem/ableitfähigem Material bestehen und gemäß DIN EN 60079-14 in den Potenzialausgleich eingebunden werden oder bei nicht-leitfähigen Materialien die maximalen Flächen der TRBS 2153 ( Kapitel 3.2.1) nicht überschreiten.