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Die Kostenübernahme für Arbeitsschuhe muss, wie auch für Arbeitskleidung, grundsätzlich arbeitsvertraglich geregelt werden (tarifrechtliche bzw. betriebliche Vereinbarungen bzw. per Einzelvertrag).Anders ist die Situation für das Bereitstellen persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Schutzschuhe. Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 3656
von Fuß- und Knieschutz") besteht und technisch und / oder organisatorisch keine Abhilfe möglich ist, hat er für die betreffenden Arbeitsbereiche geeigneten Fußschutz zur Verfügung zu stellen, hierfür kommen Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe in Frage.Die Bereitstellung von Fußschutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt dann eine Maßnahme nach § 3 ArbSchG dar. Da Kosten für Maßnahmen ...
Stand: 22.05.2020
Dialog: 13312
Schutzausrüstung (PSA) stellt dann eine Maßnahme nach § 3 Arbeitsschutzgesetz dar. Da Kosten für Maßnahmen nach § 3 (3) Arbeitsschutzgesetz den Beschäftigten nicht auferlegt werden dürfen, müssen auch solche Schuhe als PSA vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.Schuhe (als Fußschutz) beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei Ihren Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang mit Hubwagen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3010
- und Knieschutz" ist der Arbeitgeber für die richtige Auswahl des erforderlichen Fußschutzes verantwortlich. Diese Verantwortung ist nicht auf den Mitarbeiter übertragbar. D.h. wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsschuh oder eine Schutzklasse vorschreibt, kann er zwar die Beschaffung delegieren, muss aber auch kontrollieren, ob der Mitarbeiter die Beschaffung durchgeführt hat und die Schuhe auch trägt.Ob ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei den Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 19465
Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet wird.Vor der Auswahl und der Benutzung von Fußschutz hat der Unternehmer gemäß §5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, die durch technisc ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 1399
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 5456
In der DGUV Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz steht im Anhang 2 Abschnitt 4.2:"4.2.1 Schuhe für lose EinlagenSchuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind. Meist besteht aber noch kein Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk. Mehrere Schuhhersteller biete ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 17834
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Personenschäden ab. In einem Artikel der DGUV ist erläutert, dass"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. Ausnahmen:Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oderdurch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)werden ersetzt." Für verbindliche Ausk ...
Stand: 27.06.2022
Dialog: 14017
der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG zu dem Ergebnis kommt, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, handelt es sich um eine Maßnahme nach § 3 ArbSchG. Die Kosten für diese Maßnahmen dürfen nach § 3 Abs.3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Bei notwendigem orthopädischen Fußschutz entstehen gegenüber den üblichen Sicherheitsschuhen erhöhte Kosten, die vom Unternehmer ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
Die Kosten für einen Unfall setzen sich aus den direkten Kosten (Personalkosten während der Arbeitsunfähigkeit) und den indirekten Kosten zusammen. Die indirekten Kosten sind dabei die Summe aus den zusätzlichen Kosten durch z.B. Qualitätsverluste (Ausschuss, Nacharbeit) und Produktionsverluste, zusätzlichen Personalkosten (Überstunden, Ersatzpersonal), Verwaltungskosten (Reorganisation ...
Stand: 11.08.2022
Dialog: 20506
Die Unternehmenskarte kostet in Nordrhein-Westfalen 34 €. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, nur 30 €.Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). ...
Stand: 15.06.2022
Dialog: 3181
Im vorliegenden Fall muss die Therapie für die Thromboseprophylaxe infolge der Gerinnungsstörung durch den behandelnden Arzt durchgeführt werden. Eine in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Patientin hat gem. § 27 SGB V Anspruch auf die Krankenbehandlung und auch gem. § 31 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit entsprechenden Arzneimitteln. Der zugelassene Kassenarzt darf die in der Arzneimit ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 43702
Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.Diese Frage ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 4729
"Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)".Die Kostenübernahmepflicht für Augenuntersuchung und Bildschirmbrille besteht auch für Dienstherren im Öffentlichen Dienst und auch für Beamte.Die DGUV Information 250-007 führt in Kapitel 5 "Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge" aus:"1. Vom Arbeitgeber sind folgende Kosten zu übernehmen:• Kosten für die Erstuntersuchung und die folgenden Nachuntersuchungen beim Arzt ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
zuzüglich Hepatitis A, B und C (Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f Spiegelstrich 5 HS. 2, lit. e).Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen den Beschäftigten auch die notwendigen Impfungen angeboten werden. Die Untersuchungs- und Impfkosten werden daher nicht von den Beschäftigten, sondern vom Arbeitgeber getragen.Daher hätte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch die Kosten des Antikörpertests bezüglich o. g ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
kann er sich von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Beim Vorliegen einer klar beruflichen Exposition muss gemäß der Biostoffverordnung der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen und eine Schutzimpfung anbieten. Die Kosten für die Maßnahmen muss der Arbeitgeber übernehmen. Auch ist der Arbeitgeber gemäß Biostoffverordnung verpflichtet, seine Beschäftigten über auftretende Gefahren ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 3295
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572