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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen in Sicherheitsschuhen orthopädische Einlagen getragen werden?

KomNet Dialog 17834

Stand: 11.01.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Individuell angepasste PSA

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Frage:

Bestehen juristische oder fachliche Bedenken gegen das Tragen von Einlegesohlen in Arbeitsschuhen? Wird dadurch eine unzulässige Veränderung an einer persönlichen Schutzausrüstung vorgenommen?

Antwort:

In der DGUV Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz steht im Anhang 2 Abschnitt 4.2:


"4.2.1 Schuhe für lose Einlagen

Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind. Meist besteht aber noch kein Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk. Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte Schuhe zusammen mit entsprechenden Einlagen an, die orthopädisch individuell anzupassen sind. Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird. Beispielsweise könnte durch solche Einlagen die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden."


Im Informationsblatt „Orthopädischer Fußschutz“ des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV wird sich ausführlich mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt..