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Zu Frage 1: Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 42455
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten.Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (§ 1 Abs. 2 Satz 1). Die Ausnahme für Hausangestellte entspricht Art. 3 a) der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie.Da die in privaten Haushalten beschäftigten Personen ...
Stand: 02.02.2022
Dialog: 13684
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten. So gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (vgl. § 1 Abs. 2 ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
Dienst ebenso wie in kirchlichen und gemeinnützigen Bereichen. In § 2 Abs. 2 ArbSchG werden wenige Ausnahmen genannt (Hausangestellte in privaten Haushalten, Seeschifffahrt, Bundesbergesetz). Weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich werden in § 1 Abs. 2 ArbStättV angeordnet. Eine Ausnahme vom Geltungsbereich der ArbStättV besteht für:-Betriebe im Bereich Bundesberggesetz und mit Ausnahme ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 8179
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Dienst ebenso wie in kirchlichen und gemeinnützigen Bereichen. In § 2 Abs. 2 ArbSchG werden wenige Ausnahmen genannt (Hausangestellte in priv. Haushalten, Seeschifffahrt, Bundesbergesetz). Weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich werden in § 1 Abs. 2 ArbStättV angeordnet. Nach § 1 Absatz 2 ArbStättV gelten für folgende Arbeitsstätten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: 1. Arbeitsstätten im Reisegewerbe ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die in der Gefahrstoffverordnung enthaltene Ausnahmeregelung für Haushalte muss unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV gesehen werden. Danach gilt die Gefahrstoffverordnung- für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen,- zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte."Auf die Information der DGUV - Versicherungsschutz im Homeoffice weisen wir hin. ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
) für die Tätigkeiten im Bereich des niedrigen Risikos sind in Anlage 9 der Technischen Regel für Gefahrstoffe Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten der TRGS 519 aufgeführt. Anerkannte Arbeitsverfahren im Bereich des niedrigen Risikos, die regelmäßig erweitert und überprüft werden, sind zudem in der DGUV Information 201-012 aufgeführt. Für Elektrounternehmen, die auch in privaten Haushalten ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
. mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,2. in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mita) Tätigkeiten in Haushalt und Garten,b) Botengängen,c) der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,d) Nachhilfeunterricht,e) der Betreuung von Haustieren,f) Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,3 ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
Ein 13 Jähriger darf nach § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV nicht mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigt werden. Der Gesetzgeber erlaubt Kindern über 13 Jahre und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, Botengänge nur in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten. Im vorliegenden Fall würde die Beschäftigung des Kindes im Dienst einer Apotheke ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
“, denen eine entsprechende Einbauerklärung i. S. d. des ProdSG von dessen Hersteller beigefügt sein muss.Fallen Möbel mit elektromechanischen Antrieben in die Ausnahmen der 9. ProdSV, z. B. als Haushaltsgerät, weil sie vom Hersteller für den privaten Haushalt, und damit für den privaten Verbraucher, und für hauswirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen sind, dann muss der Schutz für Sicherheit ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776
können.""Anders als die Reinigung dient die Desinfektion der Beseitigung von Krankheitserregern." ..... "Allerdings werden durch eine Desinfektion nicht nur diese krankmachenden, sondern auch gesundheitlich unbedenkliche Keime abgetötet.""In privaten Haushalten sollten Desinfektionsmittel grundsätzlich nicht verwendet werden. ....... Aber es gibt auch Ausnahmefälle, in denen eine chemische Desinfektion sinnvoll ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 15157
), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist (§ 5 Abs.3 JArbSchG) .Die Bundesregierung hat mit der Kinderarbeitsschutzverordnung die Beschäftigung nach § 5 Abs.3 JArbSchG konkretisiert. Demnach sind im gewerblichen Bereich nur das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften u. Werbeprospekten zulässig.Die Beschäftigung mit den weiteren nach § 2 Nr.1 KindArbSchV erlaubten Arbeiten darf nur in privaten ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
Verwendungsbedingungen eingehalten werden und3.der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen auf das Minimum begrenzt wird.Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.(4) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 11 ausüben lassen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
. Die Einstufung ist nicht trivial und ausschließlich von fachkundigen Personen zu erstellen. Der Lieferant des Konzentrates muss für die Sprühflasche, die der private Anwender selbst befüllt, kein Etikett zur Verfügung stellen. Es gibt auch keine Regelung, die zu einer Kennzeichnung von im Haushalt verwendeten gefährlichen Stoffen oder Gemischen verpflichtet. Wenn beispielsweise ein privater Endverbraucher ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
Jugendliche dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern kurzzeitig folgende leichte Arbeiten verrichten:• Austragen von Zeitungen und Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten• in privaten Haushalten:- Babysitten- Nachhilfeunterricht- Einkaufen und Botengänge• in landwirtschaftlichen Betrieben:- Hilfe bei der Ernte- Versorgung von TierenAber nur:• höchstens 2 Stunden (in der Landwirtschaft 3 Stunden ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 531
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
von Versicherten (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wegen ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oderb)mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,2a.das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten nach Nummer 2 Buchstabe a fremder ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 42263