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Müssen für den Pausenraum betrieblich gestellte Kühlschränke und Herde/Backöfen mit keimtötenden Reinigungsmitteln oder ähnlichem gereinigt werden?

KomNet Dialog 15157

Stand: 24.05.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Pausenräume

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Frage:

Müssen für den Pausenraum betrieblich gestellte Kühlschränke und Herde/Backöfen mit keimtötenden Reinigungsmitteln oder ähnlichem gereinigt werden?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).

Diese Forderung ist auch auf die betrieblich gestellten Kühlschränke und Herde/Backöfen anzuwenden und wird im Normalfall durch eine Reinigung mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln nachgekommen.

Eine zusätzliche Desinfektion ist dabei nicht üblich und auch nicht notwendig.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung - BfR bezieht in einem

Merkblatt "Verbrauchertipps zu Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion" [pdf] u.a. zu der Frage Stellung:


"Bei der Reinigung von Küche und Bad soll üblicherweise die nutzungsbedingte Verschmutzung beseitigt werden (auf die Ausnahmen wird im Zusammenhang mit der Desinfektion eingegangen). Bei einer gründlichen Säuberung mit Reinigungsmitteln werden Schmutzpartikel (vor allem Fett und Eiweiß) gelöst und mehr als 90 % aller Oberflächenkeime entfernt. ...... Ein Zusatz von Desinfektionsmitteln ist bei der Reinigung von Küche und Bad nicht erforderlich. Sie können allenfalls die Reinigerlösung stabilisieren, auf das Reinigungsergebnis haben sie, bei der üblichen Anwendungskonzentration von etwa 1:1000, keinen positiven Einfluss. Stattdessen belasten sie unnötig das Abwasser."

Hinweis: "Reinigungsmittel sind waschaktive Substanzen, die Fettschmutz „unterkriechen“ und ihn so von der Oberfläche lösen. Sie umhüllen die Schmutzpartikel, die sich nicht wieder festsetzen oder zusammenballen können."

"Anders als die Reinigung dient die Desinfektion der Beseitigung von Krankheitserregern." ..... "Allerdings werden durch eine Desinfektion nicht nur diese krankmachenden, sondern auch gesundheitlich unbedenkliche Keime abgetötet."


"In privaten Haushalten sollten Desinfektionsmittel grundsätzlich nicht verwendet werden. ....... Aber es gibt auch Ausnahmefälle, in denen eine chemische Desinfektion sinnvoll sein kann. Dazu gehören Haushalte, in denen Dauerausscheider von Salmonellen leben oder Menschen mit anderen speziellen körperhygienischen Problemen, denen Desinfektionsmaßnahmen ärztlich verordnet wurden. Sowohl die behandelnden Ärzte als auch das zuständige Gesundheitsamt geben meist sehr präzise Anweisungen für die vernünftige und wirkungsvolle Anwendung der Desinfektionsmittel.

Anders als im Haushalt sieht es im medizinischen bzw. gewerblichen Bereich oder bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln aus. Dort werden, je nach Arbeitsplatz, spezifische Anweisungen zur Reinigung und Desinfektion gegeben. Manche Betriebe nutzen dafür die Dienste externer Firmen, die sich auf diese Verfahren spezialisiert haben."


D. h. im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird auch in einem Pausenraum eines Betriebes - bei normal genutzten Gerätschaften - eine zusätzliche Desinfektion nicht notwendig sein. Art und Umfang der Reinigung sollte seitens des Arbeitgebers in Abstimmung mit der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt werden.