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In der DGUV Information 208-005 "Treppen" ist zum Vorhandensein von Handläufen unter der Ziffer 3.4.4 folgendes nachzulesen:"Treppen müssen • mit einem Handlauf ausgerüstet sein; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein, • auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 150 cm beträgt, und zusätzlich ...
Stand: 09.12.2024
Dialog: 19450
oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege" Abschnitt 4.5 "Treppen". Hier ist in Absatz 10 zu Handläufen nachzulesen:"Treppen müssen: 1. einen Handlauf haben, 2. an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
darstellen, ist die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie die ASR A1.8 "Verkehrswege" heranzuziehen.Die sichere Begehbarkeit der Treppe erfordert die Benutzung des Handlaufes. Aus ergonomischen Gründen muss die Oberkante der Absturzsicherung nicht identisch mit der Höhe des Handlaufes sein.Treppen müssen mit einem griffsicheren Handlauf ausgerüstet sein. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".In Abschnitt 4.5 Treppen ist in Absatz 11 nachzulesen:"Treppenhandläufe müssen dem Benutzer einen sicheren Halt bieten. Hierzu wird eine ergonomische Gestaltung des Handlaufs empfohlen, die ein sicheres ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
Die Infektionsgefährdung in einem Betrieb bei der Benutzung eines Handlaufes dürfte im Allgemeinen geringer sein als diesbezügliche Gefährdungen aus dem Alltag, die z. B. von Handgriffen an Einkaufswagen und Zapfpistolen an Tankstellen, von Geldautomatentastenfeldern oder etwa dem Händeschütteln ausgehen.Das Infektionsrisiko und die Ausbreitung von Krankheitserregern im Alltag und im Betrieb ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19984
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Treppen können Sie auch der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI/GUV-I 561) "Treppen" http://publikationen.dguv.de/ entnehmen. Grundsätzlich sollen Transportvorgänge über Treppen so durchgeführt werden, dass dem Transportierenden eine Hand zum Festhalten am Handlauf freibleibt und ihm die Sicht auf die Treppe durch das Transportgut nicht verdeckt wird. Wir empfehlen Ihnen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
Nein, das ist nicht zulässig.In der ASR A1.8 "Verkehrswege" heißt es in Abschnitt 4.5 "Treppen" Absatz 10:"(10) Treppen müssen: 1. einen Handlauf haben, 2. an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
Ja, die Fußleiste muss im Bereich von Treppen mitgeführt werden, da die Fußleiste bereits ein Bestandteil des Knieleistengeländers ist.Die Forderung nach einer Fußleiste ergibt sich aus der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter dem Punkt 4.4 ist hier u. a. Folgendes nachzulesen:"Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
Plattformen und Trägergeräte der DGUV Information 201-029 ist unter A. Plattform u. a. folgendes nachzulesen:"...ein umlaufendes,mindestens 1,00 m hohes Geländer mit Handlauf, Zwischenholm und Fußleiste, das eine den Einsatzbedingungen angepasste Festigkeit aufweist; Geländer siehe Abschnitt 10 der DIN EN ISO 2...."Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten. ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
Nein, normale Treppen gelten nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch zu erstellen, da die Treppen in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen (s. § 3 ArbStättV). Insbesondere sind die Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und die ASR A1.8 "Verkehrswege" mit in die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung zu ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 1.8 nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 15434
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang, in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Bei der Planung der Treppe ist der unter Nummer 1.8 Verkehrswege des Anhangs der ArbStättV genannte ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
Nach der Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 10493
Auf Treppen sind die grundsätzliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. (Anhang ArbStättV Nummer 1.8 "Verkehrswege).Diese grundsätzliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 43996
Es sind hier keine speziellen Regelungen bekannt, die eine Neigung von Steintreppenstufen betreffen. Alle bekannten Regelungen sind allgemeiner Natur und für Treppen aus jedem Material gültig.Anzuwenden ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach § 3a Absatz 1 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppen." führt dazu aus:"Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen." "Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 13422