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Ja, ein Nachbau der Schutzgläser ist zulässig. Ohne Schutzgläser dürfte die Schleifmaschine nicht betrieben werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Schutzziele für die Verwendung von Arbeitsmitteln vorgegeben. Ganz allgemein darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
der Gefährdungsbeurteilung klären, dass das Arbeitsmittel den Mindestanforderungen entspricht. Unseren Erachtens ergibt sich daher keine Pflicht, dass ein Fahrzeug einen solchen Spurassistenten verbaut haben muss, auch wenn dies aus Sicht des Schutzes der Arbeitnehmer wünschenswert ist. ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
an die Softwareergonomie.Außerdem gilt § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Dort steht u.a. „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden."Die DGUV hat die folgenden Schriften herausgegeben, in denen die Softwareergonomie behandelt wird:DGUV Regel 115-401 Branche ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
von Arbeitsmitteln findet sich in der Begründung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen folgendes:"Arbeitsmittel, die neu in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem ProdSG bzw. dem Binnenmarktrecht sicher sein. Darauf kann sich der Arbeitgeber verlassen, so dass folglich eine Prüfung eines neuen Arbeitsmittels vor seiner ersten ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26499
); es handelt sich demnach um Arbeitsmittel. Bei dem „Einsatz im Betrieb“ handelt es sich um „Gebrauchen“, demnach um Verwendung von Arbeitsmitteln im Sinne des § 2 Abs. 2 der BetrSichV.Der § 5 der BetrSichV (Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel) enthält u.a. im Abs. 1 spezielle Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Danach darf der Arbeitgeber nur solche ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Kenntnisse verfügen?Antwort:Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln trägt der Arbeitgeber, der das Arbeitsmittel verwenden lässt. Die Beauftragung externer „zur Prüfung befähigter Personen" entlastet ihn nicht. D. h. der Arbeitgeber muss sich (möglichst unter Bezugnahme auf die BetrSichV) der entsprechenden Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation der zur Prüfung befähigten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
und abrufbar: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS.html Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Grundlage ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Maschine (Arbeitsmittel) durchzuführen.Das Interpretationspapier enthält folgenden Hinweis:„Unabhängig davon kann sich aber aus anderen Rechtsvorschriften für den Arbeitgeber, der die Maschine seinen Beschäftigten als Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die Pflicht zur Festlegung zusätzlicher Schutzmaßnahmen ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die beim Betriebssport genutzten Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 42189
, dass verkehrsrechtliche Vorschriften die Gestaltung der Arbeitsplätze regeln. D. h. die Arbeitsstättenverordnung ist - mit Ausnahmen der genannten Ausnahmen - für Transportmittel im öffentlichen Verkehr nicht heranzuziehen. Transportmittel, die von Beschäftigten benutzt werden, sind jedoch Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Auf diese Arbeitsmittel finden die unter Nummer 1 des Anhangs ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Absatz 2 BetrSichV ist bei der Gefährdungsbeurteilung insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:"1.die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,2.die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
Grundlage für die Bewertung von Tätigkeiten mit handegeführten Radialschleifmaschinen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Anhang 1 Nr. 2 gibt allgemeine Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel vor. Ist bei einem Arbeitsmittel mit herausschleudernden Gegenständen (hier die Drahtbrüche) zu rechnen oder bestehen bei Teilen des Arbeitsmittels Splitter ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Bezogen auf die Gefährdungsbeurteilung der Explosionsgefahren nach § 3 Absätze 1 und 2 Betriebssicherheitsverordnung sind neben den technischen Regeln (TRBS) der nichtverbindliche Leitfaden der Kommission zur Umsetzung der entsprechenden EG-Explosionsschutzrichtlinie (1999/92/EG), die weitestgehend durch die Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt wurde, heranzuziehen. Der Leitfaden führt ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 4548