Ergebnisse 141 bis 160 von 2084 Treffern
gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebssicherheitsverordnung zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels (hier Wartungsgerät) selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch die Wechselwirkung der Arbeitsmittel untereinander oder mit den Arbeitsstoffen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
- zugänglich zu machen. (Ziffer 3.1 Abs. 1 TRGS 555)Die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- fordert zu der Thematik:§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 24225
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den sicherheitstechnischen Anforderungen (Beschaffenheit, fehlerfrei, Prüfung) entspricht. Dies kann z.B. in der Bestellung oder im Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart werden. Die Maßnahmen hierzu sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen (vergl. LASI- Leitlinien zur BetrSichV (LV 35) Nr. A 5.3).Die Auswahlverantwortung ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 3232
des Bereitstellens auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen. Ob dies der Fall ist, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Absatz (8) BetrSichV darf auch elektronisch erfolgen und muss mindestens folgende Inhalte haben:die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftretenden Gefährdungen, die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, wie die Anforderungen der BetrSichV eingehalten werden, wenn von den nach § 21 Absatz 4 Nummer 1 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen abgewichen wird, Art und Umfang ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
erstmaligen Inverkehrbringens geltenden Maschinenrichtlinie entsprechen.Ist das Förderband bereits vor dem 1.1.1995 erstmalig in den Verkehr gebracht worden, so sind die Anforderungen der damals gültigen Unfallverhütungsvorschriften (z. B. UVV VBG 5 "kraftbetriebene Arbeitsmittel" oder UVV VBG 10 "Stetigförderer") heranzuziehen.Der Arbeitgeber, der das Förderband seinen Arbeitnehmern als Arbeitsmittel ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
der Vorgaben der §§ 4 Abs. 4, 5 Abs. 2 und 14 Abs. 2 BetrSichV die Anlage eines Arbeitsmittelverzeichnisses oder Arbeitsmittelkatasters bewährt, das neben den Daten der einzelnen Arbeitsmittel auch die Prüfergebnisse und die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Prüffristen nach § 3 Abs. 6 BetrSichV für eine bessere Handhabung beinhalten sollte. ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.In § 6 ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Nein, eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist ausreichend.Begründung: Der Hersteller das Arbeitsmittels muss für die Bereitstellung auf dem Markt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beachten. Hier insbesondere § 3 Absatz 4 (Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43238
Der Begriff "Arbeitsmittel" ist im § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung wie folgt definiert:"Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen."In den LV 35 Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung, die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik herausgegeben werden, wird die Frage ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 18283
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Technische Regeln und Normen sind nur dann rechtsverbindlich anzuwenden, wenn dieses in einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) gefordert wird oder für die Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift einer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ausdrücklich festgelegt ist.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
der Gefährdungsbeurteilung auch zur mindestens redaktionellen Anpassung der zugehörigen Dokumentation sowohl der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, aber auch der erforderlichen Festlegung der zugehörigen Arbeitsmittel-Prüfungen, nebst Prüfanlass, Prüftiefe und zur Prüfung befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, führen wird. ...
Stand: 30.08.2015
Dialog: 24644
Eine Gefährdungsbeurteilung wird betriebsintern dazu verwendet, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu überprüfen, Schutzmaßnahmen festzulegen oder auch durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich- in freier Form- zu dokumentieren.Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilungen ist regelmäßig (z.B. jährlich) zu prüfen. Nachdem Neuerungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 21687
zur Prüfung unter dem Punkt 5.Es ist zu empfehlen, die dort gegebenen Informationen in die Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) einzubeziehen.Bezüglich der Prüfung von Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 weisen wir auf folgendes hin:Leitern, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Die BetrSichV fordert bezüglich ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304