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der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Zu Frage 2: Da das Arbeitsschutzgesetz nicht gilt, sind die Hausangestellten in privaten Haushalten auch keine beschäftigten Personen nach §2 Abs. 2 ArbSchG und die Auftrag gebende Person kein Arbeitgeber nach § 2 Abs. 3 ArbSchG. Laut §2 Betriebssicherheitsverordnung gilt diese aber nur für beschäftigten Personen und Arbeitgeber nach § 2 ArbSchG. Daher besteht keine ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 42455
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Medizinprodukte sind grundsätzlich auch Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).In den Leitlinien des LASI zur BetrSichV (LV 35) wird diesbzgl. unter A 2.4 die Frage, ob Medizinprodukte zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV gehören, wie folgt beantwortet:"Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs. 1 BetrSichV erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderungen enthalten ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 42998
. Diesen Erläuterungen ist zu entnehmen, dass ein Behälter, der mit Kranösen für Hebevorgänge ausgestattet ist und für Transport und Lagerung von Gütern genutzt wird, kein Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie ist. Eine Zuordnung der in der Frage genannten Stapelrungen können wir nicht vornehmen, da uns keine näheren Informationen über diese Arbeitsmittel vorliegen. Die erforderliche ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
weiter sicher betrieben werden kann.Der Nachweis ist in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung darzulegen.Ist beides gegeben, kann die Prüffrist für die Festigkeitsprüfung, die eigentlich maximal 10 Jahre beträgt, um bis zu 5 weitere Jahre verlängert werden. Ersatzprüfungen sieht die Betriebssicherheitsverordnung nicht vor. Spätestens nach Ablauf weiterer 5 Jahre (also insgesamt nach 15 Jahren) muss ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
eine Gesamtheit von Maschinen.“Wird nun auch die Frage des sicherheitstechnischen Zusammenhangs positiv beantwortet, handelt es sich um eine Gesamtanlage.Gemäß § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber „nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
sind. Aus dem Schnittpunkt PS/V des Diagramm 4 ergibt sich keine Kategorieeinteilung, sondern die Zuordnung zu Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2014/68/EU. Dies hat zur Folge, dass es sich um keine überwachungsbedürftige Anlage handelt (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1). Für den Betrieb dieser Druckbehälter(anlagen) sind demnach die §§ 3 und 14 der BetrSichV maßgeblich. Aus diesen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
Zu Ihrer ersten Frage: Die Prüfnorm DIN VDE 0701-0702 lässt es zu, dass auf die Prüfung des Schutzleiterwiderstandes verzichtet werden kann, wenn das Gerät hinsichtlich seiner Isolation praktisch einem SK-II-Gerät entspricht. Die Beurteilung, welche Schutzmaßnahme angewendet wurde, wird der Elektrofachkraft überlassen. Die Fragestellung kann im Übrigen auch in der entgegengesetzten Richtung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dies ist auch daran zu erkennen, dass in § 22 Ordnungswidrigkeiten auf das ArbSchG verwiesen wird.Wie in der Begründung zur BetrSichV nachzulesen ist, dient diese wie bisher der vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43615
Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird aus der Tankstelle eine Betankungsanlage, wenn zusätzlich eine Füllanlage auf dem Gelände errichtet wird. Für diese Betankungsanlage ist eine Erlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV zu beantragen. Da nur eine Erlaubnis für die gesamte Anlage erteilt wird, kann nur ein Arbeitgeber Antragsteller sein, der muss im Antrag ...
Stand: 26.06.2015
Dialog: 24150
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Nach dieser Definition gehört ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737