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) "Die Werkraumordnung"DGUV Information 202-075 (bisher: GUV-SI 8085) "Sicheres Sägen"DGUV Information 202-076 (bisher: GUV-SI 8086) "Sicheres Löten"DGUV Information 202-077 (bisher: BG/GUV-SI 8087) "Sicheres Schleifen"DGUV Information 202-078 (bisher: BG/GUV-SI 8088) "Betriebsanweisung Holzstaub"DGUV Regel 113-018 (bisher: BG/GUV-SR 2003) "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen"DGUV Regel 113-019 (bisher: BG ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 13309
des Magen-Darm-Trakts kommen. Grundsätzlich fordert die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten durch die unter § 8 Abs. 2 GefStoffV festgelegte Rangfolge von Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren ist: 1. Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsorganisation, 2. Bereitstellung ...
Stand: 12.06.2012
Dialog: 12279
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
In der TRGS 555 sind unter der Nummer 3.2 die Inhalte der Betriebsanweisung nachzulesen. Alle Punkte, die nur auf den eigenen Betrieb zutreffen, sind als betriebsspezifische Ergänzung der Betriebsanweisung anzusehen.Unter der Nummer 3.2.2 "Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit" ist Folgendes nachzulesen."Der Anwendungsbereich ist durch Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereiches ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 20763
nicht für Behälter mit einem Nennvolumen bis zu 5 l.(5) Bei der Bereithaltung und der Befüllung dieser Sammelbehälter ist sicherzustellen, dass keine gefährlichen Gase oder Dämpfe in gefährlicher Konzentration oder Menge in die Laborluft gelangen können. Die Behälter sind gemäß § 8 GefStoffV zu kennzeichnen.4.16.2 Beseitigung von Abfällen(1) Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften nicht durch Dritte ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Absatz (4) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber festzustellen, ob verwendete Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung der verwendeten Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie Wechselwirkungsmöglichkeiten hieraus zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können. Dabei hat ...
Stand: 28.07.2015
Dialog: 24400
Die Antwort lautet NEIN.Denn die Stoffmenge allein ist nicht ausschlaggebend.In §6 (13) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4.der Arbeitsbedingungeninsgesamt eine nur ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen bei einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die mit dieser Tätigkeit verbundenen inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen sind unabhängig voneinander zu beurteilen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.Betriebsanweisungen sind u. a. Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Hierbei ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt in die Erstellung von Betriebsanweisungen einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
zur sicheren Ausführung der Tätigkeit zu erteilen. Eine Möglichkeit, aber nicht die einzige, ist die Erstellung einer Betriebsanweisung.Gute Hinweise zur Gestaltung von Betriebsanweisungen bietet die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen", siehe Abschnitt 4:"(...) Für die sichere Durchführung der Instandhaltung genügt es nicht, auf Betriebsanleitungen zu verweisen. Vielmehr ...
Stand: 26.01.2021
Dialog: 43355
Ihre Frage betrifft im Kern das Thema Alleinarbeit, zumal Chlorgasräume sich erfahrungsgemäß zumeist abseits von anderen Arbeitsplätzen befinden. In der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ist unter § 9 Abs. 7 eine Regelung für Tätigkeiten in Alleinarbeit getroffen: Wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einer oder einem Beschäftigten allein ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber zusätzliche ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 12747
Um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten, in Verkaufsfahrzeugen oder -zelten u. ä. zu gewährleisten, sind vom Betreiber die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Regeln der Technik zu beachten. Maßgeblich sind hierbei die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“, die DGUV Arbeits-Sicherheits-Information ASI ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
Entsprechend § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV hat der Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Zubereitungen identifizierbar sind, gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
einmal jährliche Unterweisung ergibt sich aus § 12 BetrSichV und dem § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Näheres ist auch der DGUV Regel 100-001 Punkt 2.3 Unterweisung der Versicherten zu entnehmen.Gemäß § 5 Betriebsanweisung der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt folgendes:"(1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" wird hierzu, unter Abschnitt 3.1 Absatz 13, ausgeführt:"Sind viele Gefahrstoffe (z. B. in Lackiererbetrieben, Lagerbereichen oder Laboratorien) vorhanden, ist es zulässig, nicht für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigenständige Betriebsanweisung, sondern Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen. Voraussetzung ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 18885
nicht oder nur schwer möglich.Für die Ladeeinheitensicherung gibt die VDI-Reihe 3968 "Sicherung von Ladeeinheiten", zu beziehen über den Beuth-Verlag GmbH, Hilfestellung.Schon bei der Bildung von Ladeeinheiten (z. B. Verpacken) müsste schon eine Betriebsanweisung für die Verpacker erstellt werden, die die Belange der zukünftigen Ladungssicherung berücksichtigt.Die Betriebsanweisung für die Verladung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält in ihrem Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" Vorschriften für die sichere Ausübung von Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Daraus folgt, dass eine reine Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nicht von der Gefahrstoffverordnung erfasst ist. Die diesbezüglich greifenden Regelungen für den Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten vor den rauchenden ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 5593
, dass Gefahrstoffbetriebsanweisungen Online angeboten werden sollen. Dies ist u. E. grundsätzlich nicht zu beanstanden; es darf allerdings die entsprechende mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen im Sinne von § 14 Abs. 2 GefStoffV nicht aufgehoben werden. Ebenso muss die Dokumentation dieser Unterweisung nachvollziehbar sein. Hierzu fordert die Gefahrstoffverordnung eine schriftliche Dokumentation und Unterschrift ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784