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. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, • auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. • sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. • Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. • sich um neue Mitarbeiter zu kümmern ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Gasgeräte sollten grundsätzlich nur unter Aufsicht benutzt werden. Hinweise zur sicheren Benutzung sind der Bedienungsanleitung des Herstellers zu entnehmen. Darin ist der Anwendungsbereich und die bestimmungsgemäße Verwendung für speziell Ihr Gerät beschrieben und nur so dürfen Sie es einsetzen. In der Bedienungsanleitung finden Sie z. B. Angaben über einzuhaltende Sicherheitsabstände ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 22256
angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Dies kann sich auch auf die erforderliche Ersteinweisung zur Benutzung des Arbeitsmittels beziehen. Sind zusätzliche Unterweisungen zur sicheren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich, so müssen sie die Informationen bereitstellen und sich vergewissern, dass der Auftragnehmer (Fremdfirma/Entleiher), sowie die Beschäftigten des Auftragnehmers ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 18845
des Sicherheitsbeauftragten gehört es, • auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. - sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. • Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. - sich um neue Mitarbeiter zu kümmern. • an Betriebsbegehungen und Untersuchungen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
für eine dauerhafte und gleichmäßig hohe Staubexposition gesorgt wird. Abgelagertes Material bzw. Staub ist daher vorzugsweise durch geeignete Staubsauger aufzusaugen. Alternativ sind feuchte Reinigungsverfahren z. B. Nasswischen oder Benutzung von Scheuersaugmaschinen anzuwenden.Diese Fakten liegen dem Verbot des Trockenkehrens in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu Grunde. In Anhang I Nr. 2.3 Absatz 6 heißt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43577
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Es gibt kein grundsätzliches Verbot für Festmacher, kurze Hosen zu tragen. Die Frage ist, ob spezielle Arbeitsschutzkleidung bei der Arbeit erforderlich ist oder nicht.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Zur Beurteilung kann die DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung ...
Stand: 10.06.2016
Dialog: 26773
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die beim Betriebssport genutzten Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 42189
Benutzung einzurichten.Notausstiege, die als Fenster ausgebildet sind, sollen Lichten von mindestens 0,90m in der Breite und mindestens 1,20m in der Höhe aufweisen.Hinsichtlich der Kennzeichnung steht unter Abschnitt 8.3 Folgendes:"(1) Auf Nebenfluchtwegen ist der Ausgang, z.B. Notausstieg, zu kennzeichnen. Falls erforderlich, ist auch der Weg zu diesem Ausgang zu kennzeichnen, z.B. der Zugang zu dem Raum ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
auf der Fahrerkarte unter Benutzung der im Kontrollgerät vorgesehenen manuellen Eingabemöglichkeiten eingetragen werden müssen. Bei analogen Kontrollgeräten kann die über das Wochenende verbrachte Ruhezeit auf der Rückseite der Scheibe eingetragen werden.Eine zusätzliche Bestätigung des Arbeitgebers wird dann fürs Wochenende nicht gefordert.Die Verpflichtung zum Führen einer Bescheinigung ergibt sich aus § 20 ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
. Wetterschutzkleidung ist ggf. als Warnkleidung auszuführen. Siehe hierzu auch die DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung".Die DGUV Regel 114-016 "Straßenbetrieb, Straßenunterhalt" (Kapitel 3.8) führt z.B. aus, dass Wetterschutzkleidung bei Arbeiten erforderlich ist, "die überwiegend einen Aufenthalt im Freien erfordern, wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5600
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u.a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nummer 2 der BetrSichV und der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6578
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltoren, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
zur Verfügung gestellt werden."Welche Maßnahmen im Einzelfall nötig sind, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Gemäß DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" ist Wetterschutzkleidung bis Temperaturen von - 5 °C geeignet. Für Temperaturen unter - 5 °C ...
Stand: 28.02.2018
Dialog: 6899
kann nach entsprechender Prüfung unabhängig vom CE-Zeichen vergeben werden, siehe auch die Informationen der BAuA.2.Bei der Benutzung der Lastaufnahmemittel sind vom Arbeitgeber die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Ihrem Anhang, insbesondere Anhang 1 Nummer 2 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten" einzuhalten.Konkretisiert ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Art. 3 Buchstabe g).Für diese Art von Überführungsfahrten ist vom Fahrpersonal die Benutzung einer Fahrerkarte oder Schaublatt nicht erforderlich.Ist das Fahrzeug aber bereits angemeldet, gilt es als in Betrieb genommen. Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn es sich um eine Probefahrt im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten handeln würde.Bei Fahrten, die nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe aufweisen. Notausstiege in Boden- oder Deckenöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,70 m x 0,70 m oder einen lichten Durchmesser von 0,70 m aufweisen." ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666