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Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Für Rückbau, Entkernung oder Abbruch von asbesthaltigen Bauten und Bauteilen gilt die Gefahrstoffverordnung - GefStoff und konkretisierend die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Produkten im Baugewerbe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gestattet die GefStoffV ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Asbest ist ein natürliches Mineral, das sich unter mechanischer Einwirkung in Fasern aufspaltet, die sog. WHO-Fasern. Die typischen Kennzeichen der WHO-Faser ist der Durchmesser mit < 3 µm und die Mindestlänge von 5 µm bei einem Verhältnis Durchmesser zu Länge > 1:3. Daraus ergibt sich in vielen Fällen die krebserzeugende Wirkung, da die Fasern unbemerkt in großen Mengen eingeatmet ...
Stand: 11.06.2013
Dialog: 18723
Tätigkeiten mit Asbest bzw. asbesthaltigen Erzeugnissen unterliegen den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV). Diese schreibt vor Aufnahme dieser Tätigkeiten (§ 7 "Grundpflichten") eine Beurteilung der Gefährdungen vor, die von dem Stoff bei den vorgesehenen Tätigkeiten auf die Arbeitsplätze einwirken können. Bei den beschriebenen Sortiertätigkeiten sollten in der Regel (neben ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
Bei dem Verpacken und dem Bereitstellen zur Entsorgung von Asbestzementplatten handelt es sich um Tätigkeiten mit Asbestprodukten. Daher muss eine entsprechende Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht, ob es sich um beschädigte oder unbeschädigte Asbestprodukte handelt, sondern bestenfalls, ob es um fest bzw. schwachgebundenes Asbest geht ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige nach Anlage 3 TRGS 519 erforderlich.Die Sifa muss jedoch keinen ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest"2.4.2 Anzeige an die Behörde(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
Die ArbMedVV Anhang Teil 1, 1b) sieht für eine wiederholte Exposition mit dem krebserzeugenden Gefahrstoff Asbest eine Pflichtvorsorge vor, unabhängig des Akzeptanzwertes. In der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" findest sich bezüglich der Arbeitsmedizinischen Vorsorge unter 13.3 folgendes: "(3) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für die betroffenen ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583
Schutzausrüstung in Form von Einweganzug und Atemschutzmaske zur Verfügung zu stellen. Die Art und Ausführung der Schutzausrüstung ist entsprechend den speziellen Einsatzbedingungen auszuwählen. Des Weiteren müssen Beschäftigte, die Tätigkeiten an Asbest ausüben sollen, an einer Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) teilgenommen haben.Tätigkeiten an Asbest ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
Auch mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2010 (GefStoffV) ist der Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen nur im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. In der TRGS 519 "Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" wird auf diesen Sachverhalt unter Abschnitt 4 Absatz 2 Ziffer 2 nochmals hingewiesen: "Arbeiten, die zu einem Abtrag ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen wie Eternitplatten zu beachtenden Schutzmaßnahmen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
angezeigt werden. Dabei müssen die Forderungen der TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“, z. B. befähigte Person, arbeitsmedizinische Vorsorge, Einhaltung von Umgangsvorschriften, Entsorgung von Abfällen, beachtet werden.Für die Entfernung von asbesthaltigen Reibbelägen sind nach der TRGS 519 standardisierte Arbeitsverfahren (Abbildungen 17-3 a, b und c auf den folgenden ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Das Asbestfaserjahr wird definiert als Produkt aus der Konzentration einer einjährigen arbeitstäglich achtstündigen Einwirkung von einer Million Asbestfasern kritischer Abmessungen (d. h. Asbestfasern mit einem Durchmesser kleiner 3 µm und einer Länge von mehr als 5 µm WHO-Faser) pro Kubikmeter Luft am Arbeitsplatz umgerechnet auf einen Zeitraum von 240 Arbeitstagen pro Jahr.Die Asbestfaserjahre s ...
Stand: 25.01.2022
Dialog: 42948
Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet hier somit keine Anwendung. ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
in der Fragestellung genannten Asbestplatten zur Verkleidung eines Holzzauns bestehen i. d. R. aus Asbestzement. Die in der TRGS 519 Nr. 2.3 und Nr. 2.11 erwähnte Asbest-Richtlinie trifft mit ihren Sanierungsverfahren nur auf schwach gebundenen Asbest zu. Selbst dann, wenn die Asbestplatten schwach gebunden wären, träfe hier eine andere Sanierungsmethode als „Entfernen“ durch das vorherige Abschrauben ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Ein grundsätzliches Gebot zur Sanierung bzw. Entfernung asbesthaltiger Stoffe, die vor dem Verbot rechtmäßig angebracht wurden, besteht nicht. Gemäß § 16 der Gefahrstoffverordnung besteht jedoch ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Zu beachten ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen". Gemäß Ziffer 2.3 Abs.2 Nr.13a zählen zu den Arbeiten in kontaminierten Bereichen i.S. der TRGS 524 auch "Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten in Verbindung mit Tätigkeiten mit PCB-haltigen Bauprodukten (z.B. Fugenmassen, Anstriche) incl. Beseitigung d ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 18863