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Berufskrankheit durch Asbest. Die sog. 25 Faserjahre. Gibt es eine verlässliche Anzahl, wieviele Fasern eingeatmet wurden?

KomNet Dialog 42948

Stand: 25.01.2022

Kategorie: Gesundheitsschutz > Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit > Medizinische Zusammenhänge

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Frage:

Berufskrankheit durch Asbest. Die sog. 25 Faserjahre. Gibt es eine verlässliche Anzahl, wieviele Fasern eingeatmet wurden?

Antwort:

Das Asbestfaserjahr wird definiert als Produkt aus der Konzentration einer einjährigen arbeitstäglich achtstündigen Einwirkung von einer Million Asbestfasern kritischer Abmessungen (d. h. Asbestfasern mit einem Durchmesser kleiner 3 µm und einer Länge von mehr als 5 µm WHO-Faser) pro Kubikmeter Luft am Arbeitsplatz umgerechnet auf einen Zeitraum von 240 Arbeitstagen pro Jahr.


Die Asbestfaserjahre spielen eine Rolle bei der Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit einer beruflich bedingten Krebserkrankung. Der Nachweis von 25 Asbestfaserjahren ist in Deutschland ein mögliches Anerkennungskriterium zur Anerkennung einer Berufskrankheit nach Ziffer 4104 ("Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs in Verbindung mit einer Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren"). Die Berechnung der Faserjahre erfolgt durch den Unfallversicherungsträger. Wenn bei einem Beschäftigten eine Belastung von mindestens 25 Faserjahren nachgewiesen werden kann, geht man davon aus, dass die Asbestbelastung eine wesentliche (Teil-) Ursache der Krebserkrankung (Lunge/Kehlkopf/Ovarien) ist.


Bei den Asbestfaserjahren wird eine kumulative Asbestfaserstaubdosis in der Luft am Arbeitsplatz angegeben. Eine verlässliche Umrechnung der Faserstaubdosis in der Luft in eine konkrete Anzahl der im Einzelfall eingeatmeten Asbestfasern ist nicht möglich.


Ein vergleichsweise niedriger Faserjahrwert schließt auch das Auftreten asbestbedingter Veränderungen an Lunge oder Pleura nicht aus.


Auf den BK-Report "Faserjahre" der DGUV (1/2013) weisen wir hin.