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Die Definition für Fluchtwege findet sich in der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit (1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 10.07.2025
Dialog: 44040
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
wird unter Nummer 3.6 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV gefordert, dass in umschlossenen Arbeitsräumen "unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein" muss. Konkretisiert wird diese Anforderung durch die ASR A3.6 "Lüftung". Unter Punkt 4.1 der ASR ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 20731
Eine rechtliche Grundlage speziell für die Einrichtung von sog. Mutter-Kind-Räumen (auch Eltern-Kind-Räume) gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht und ist uns auch darüber hinaus nicht bekannt..Nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) iVm. Punkt 4.2 Abs. 1 S. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt um Punkt 6 Abs. 1 und Punkt 3.4 iVm. Punkt 2 S. 2 ASR A4.2 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
" nochmals konkretisiert worden.Unter dem Punkt 11 der ASR A2.3 ist Folgendes nachzulesen:"11 Unterweisung und Übung zur Evakuierung(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Verlauf der Fluchtwege, über die bei Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge erforderlichen Maßnahmen und die Kennzeichnung sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Abschnitt 9 der ASR A2.3 wird in Absatz 1 erläutert, wann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist."Die Ausstattung von Fluchtwegen mit einer Sicherheitsbeleuchtung kann aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht, gefordert ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44108
“, gegebenenfalls mit Richtungspfeil entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“."Die Rettungswege, die lediglich durch das Anleitern der Feuerwehr genutzt werden können, können nicht mit den Fluchtwegen im Sinne des Arbeitsstättenrechts gleichgesetzt werden. Dies betrifft die Haupt- wie die Nebenfluchtwege (vorher den 1. und den 2. Fluchtweg). Im Gegensatz zu den zweiten Rettungswegen ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen. Zumindest für die Arbeitsstätte, an der Feuerlöscher vorhanden ...
Stand: 04.09.2013
Dialog: 19319
wird."Weiterhin lässt Absatz 10 zu, dass die lichte Mindestbreite des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten darf.Somit sieht die ASR A2.3 lediglich eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure an Türen ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
von Feuerlöschern)."Fazit:Bei dem Handfeuermelder handelt es sich um eine Feuermeldeeinrichtung und dementsprechend ist dieser mit dem Brandschutzzeichen "F005" nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu kennzeichnen. ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
Grundlage dieser Beurteilung dienen u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR. Nach § 3 Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Insbesondere hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
"Anwendungsbereich" der ASR V3a.2 ist Folgendes nachzulesen:"(1) Das Erfordernis nach barrierefreier Gestaltung von Arbeitsstätten im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ergibt sich immer dann, wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden. Die Auswirkung der Behinderung und die daraus resultierenden individuellen Erfordernisse sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die barrierefreie ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Die ASR A2.3 beschreibt unter Abschnitt 9.1 "Allgemeine Anforderungen" die Anforderungen an eine solche Sicherheitsbeleuchtung:"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen zur minimalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 betragen ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 43557
m breit sein.Für die Gestaltung von Arbeitsplätzen sind unter anderem die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ und die ASR A1.8 „Verkehrswege“ zu beachten.Innerbetriebliche Transportwege sind möglichst frei von Hindernissen, wie z. B. Treppen, zu halten.Siehe auch DIN EN 12128 „Biotechnik – Laboratorien für Forschung, Entwicklung und Analyse – Sicherheitsstufen mikrobiologischer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Idealerweise sollten Wohn- und Schlafbereiche durch vorgelagerte Flure voneinander getrennt sein. Dies kann z. B. durch den Eingangsbereich/Eingangsflur erfolgen, welcher die verschiedenen Räume zentral verbindet. Denkbar ist auch ein Verbindungsflur, welcher mehrere Schlafräume erschließt, die von diesem Flur abgehen (evtl. vergleichbar mit dem Flur eines Verwaltungsgebäudes, von welchem einzelne ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 43908
Die Anforderung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein (siehe ASR 2.2, Nr. 5.1. Abs. 3 letzter Satz); letztlich hängt dies von den uns nicht bekannten örtlichen Bedingungen ab.Die Alternativen zu einer funkgesteuerten Brandmeldeanlage (mit Alarmierung) sind in Nr. 5.1 Abs. 3 der ASR A2.2 beschrieben.Für die funkgesteuerte Brandmeldeanlage spricht, dass sie automatisch detektiert und alarmiert ...
Stand: 12.02.2016
Dialog: 25917