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werden. In diesen Bereichen sollten werdende Mütter grundsätzlich nicht beschäftigt werden.In Bezug auf Lagerhallen gilt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in unbeheizten Arbeitsräumen zu beschäftigen. So müssen in Arbeitsräumen bei mittelschwerer Tätigkeit Mindesttemperaturen von 19 oC (sitzende Körperhaltung) bzw. 17 oC (stehende Körperhaltung bzw. gehen) erreicht ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
). Hier ist insbesondere Titel III "Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung" Artikel 17 ff. hervorzuheben. ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
. zum Zweck einer Berufsausbildung nicht verboten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die bestehenden arbeitszeitlichen Beschränkungen und die Ruhepausenregelung der §§ 8, 11, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 JArbSchG beachtet werden. Das bedeutet konkret, Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche 40 Stunden und längstens 8 Stunden täglich sowie nicht vor 06.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr beschäftigt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
mit Abschnitt 8 der Fahrpersonalverordnung). Die Entscheidung über die festgelegte Geldbuße trifft die jeweilige zuständige Behörde unter Berücksichtigung des § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.Grundsätzlich ist ein Unternehmer nicht verpflichtet, eine gegen den Fahrer gerichtete Geldbuße zu übernehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in seinem Urteil vom vom 25. 1. 2001 - 8 AZR 465/ 00 folgende ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen sind (ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze Absatz 6 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)). Hierbei werden unter speziellen Gefahren solche verstanden, die speziell besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen betreffen ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43040
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes nach einer Gefährdungsbeurteilung insbesondere für Beschäftigte in Berufs ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
(Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hierbei hat der Arbeitgeber in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel – hier z. B. der ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosenleisten und Verlängerungsleitungen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. in § 8 der DGUV Vorschrift 1 und Kap. 2.7 der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Die Pflicht zum Unterweisen der Beschäftigten obliegt gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG bzw. § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber. Verantwortlich für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten ist der im § 13 Abs. 1 ArbSchG genannte Personenkreis.Anderen Personen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitgeberpflichten und damit auch die Pflicht ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
auf Wirksamkeit der Unterweisungen (§ 3 ArbSchG) hat der Unternehmer - mit Unterstützung der beratenden Sicherheitsfachkraft - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Kommt es infolge fehlender Unterweisungen zu Gesundheitsschädigungen oder Unfällen, trifft den Unternehmer bzw. den mit der Unterweisung beauftragte Person hierfür die persönliche strafrechtliche Verantwortung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 19793
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen und die Beschäftigten müssen diese beachten (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).In den gemeinsam genutzten Bereichen (z. B. Treppenräume, Cafeteria) gilt natürlich auch die Brandschutzordnung des Betreibers dieser Räume.Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten zu allen relevanten Bestimmungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 4249
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und seine Verordnungen wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung sind die rechtliche Grundlage für eine Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.Hier werden im Folgenden weitere Passagen aus dem Arbeitsschutzgesetz wiedergegeben, da aus ihnen die Verpflichtungzum systematischen Vorgehen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
Bei einem Einsatz von Flüchtlingen auf einem Bauhof gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie bei der Beschäftigung von deutschen Beschäftigten.Allgemein gilt, dass der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln sowie die entsprechenden ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42295
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Gefährdungen in einer Gefährdungsbeurteilung erfassen, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit des Beschäftigten zu gewährleisten bzw. stetig zu verbessern (Zweck des ArbSchG). Fühlen sich die Beschäftigten von der Freisetzung des Propanthial-S-Oxid stark eingeschränkt, kann dies in die Gefährdungsbeurteilung mit aufgenommen werden und vom Arbeitgeber beurteilt ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25574
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich ...
Stand: 13.05.2025
Dialog: 44123
der Betriebssicherheitsverordnung für überwachungsbedürftige Anlagen (§§ 15 bis 17 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung), jedoch nicht die Erlaubnispflicht nach § 18 der Betriebssicherheitsverordnung.Zur Vermeidung von Fehlbedienungen dürfen ortsbewegliche Druckgasbehälter in Füllanlagen nur von hierzu beauftragten Beschäftigen nach § 12 Betriebssicherheitsverordnung gefüllt und gewartet ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770