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Muss die freiwerdende Aminosäurenverbindung beim Zwiebelschneiden als gefährlicher Arbeitsstoff betrachtet werden? Auf welcher Grundlage können Schutzmaßnahmen erfolgen?
KomNet Dialog 25574
Stand: 17.12.2015
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe
Frage:
An den Schneidemaschinen für Speißezwiebeln sind Beschäftigte der ständigen Augenreizung durch das freiwerdende Iso-Alliin (Propanthial-S-oxid) ausgesetzt. Bei den Reizstoffen handelt es sich um natürliche chemische Stoffe, die einen ständigen Tränenfluss und Juckreiz erzeugen. Frage: Muss die freiwerdende Aminosäurenverbindung als gefährlicher Arbeitsstoff betrachtet werden? Auf welcher Grundlage können Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgen (Biostoff-Verordnung)?
Antwort:
Gemäß § 2 Absatz 2 Chemikaliengesetz (ChemG) gelten die Vorgaben über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Abschnitt 3 des ChemG) sowie Mitteilungspflichten (Abschnitt 4 des ChemG) nicht für Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Lebensmittel sind nicht als gefährliche Stoffe oder Zubereitung eingestuft. Somit gelten auch nicht die Anforderungen der auf Grundlage des ChemG erlassenen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Dazu präzisiert die GefStoffV: „Abschnitt 2 gilt nicht für Lebensmittel oder Futtermittel in Form von Fertigerzeugnissen, die für den Endverbrauch bestimmt sind.“ Hierin sind Gefährlichkeitsmerkmale, Einstufung und Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationspflichten aufgeführt.
Ein Arbeitgeber muss gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Gefährdungen in einer Gefährdungsbeurteilung erfassen, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit des Beschäftigten zu gewährleisten bzw. stetig zu verbessern (Zweck des ArbSchG).
Fühlen sich die Beschäftigten von der Freisetzung des Propanthial-S-Oxid stark eingeschränkt, kann dies in die Gefährdungsbeurteilung mit aufgenommen werden und vom Arbeitgeber beurteilt werden. Frischluftzufuhr durch Lüften sowie Kühlen der Zwiebeln vor dem Schneiden können die Symptome mindern.