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Änderungen in der Schichtplangestaltung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 3293
-Westfalen zu entnehmen.Zuständige Aufsichtsbehörde sind in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. Dort erhalten Sie bei Bedarf auch nähere Informationen bezüglich der Anforderungen an Arbeitszeitaufzeichnungen bei Filmproduktionen.Die Adressen in den anderen Bundesländern finden Sie hier. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 18 ASiG haben die Länder in ihren Zuständigkeitsregelungen ausnahmslos die Behörden bestimmt, die auch befugt sind, Anordnungen nach § 12 ASiG zu erlassen. Dies sind i.d.R. die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen sowie die Bergämter.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
Eine Gefährdungsbeurteilung wird betriebsintern dazu verwendet, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu überprüfen, Schutzmaßnahmen festzulegen oder auch durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich- in freier Form- zu dokumentieren.Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilungen ist regelmäßig (z.B. jährlich) zu prüfen. Nachdem Neuerungen, Umbau ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 21687
Einen Vordruck für eine Anzeige gemäß § 16 Biostoffverordnung -BioStoffV- finden Sie u. a. bei der Bezirksregierung Köln oder dem Amt für Arbeitsschutz Hamburg. ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4616
Diese Vorgehensweise ist ausreichend.Auch das Amt für Arbeitsschutz, Hamburg, nutzt bei Temperaturmessungen die Daten der Behörde für Umwelt und Energie oder des Deutschen Wetterdienstes zur Bestimmung der Außenlufttemperatur und des Temperaturverlaufes der Außenluft über den Tag. ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 42318
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 1109
Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung ("AVV Strahlenpass") beträgt die Gültigkeitsdauer des Strahlenpasses sechs Jahre.Er muss bei der zuständigen Behörde registriert werden. In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz zuständig. ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 730
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1.SprengV - § 34 (2): "Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde nachzuweisen."In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dort be ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 21891
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann in Handelsgeschäften erfolgen, die den Verkauf zuvor der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) angezeigt haben. Zu den Handelsgeschäften zählen z. B. Schnäppchenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser usw. Eine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1102
Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen und in Hamburg beim Amt für Arbeitsschutz.Auf die Anzeigepflicht des beabsichtigten Verkaufs weisen wir besonders hin. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 10017
Die Zuständigkeit im Bereich der Strahlenschutzverordnung ist in jedem Bundesland in eigenen Zuständigkeitsverordnungen geregelt. Gemeinsam ist den Bundesländern, dass die zuständige Behörde zum Bereich Arbeitsschutz gehört. Hier können allerdings sowohl obere, mittlere als auch untere Landesbehörden zuständig sein.Eine Übersicht über die Arbeitsschutz-Dienststellen der Bundesländer wird vom LASI ...
Stand: 17.09.2020
Dialog: 1065
Nach § 2 der Baustellenverordnung/BaustellV für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2098
1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben. Ein ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 2283
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr voll ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 2263
Anforderungen.Nähere Ausführungen finden sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Allerdings kann gemäß § 18 ASiG die zuständige Behörde, in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz, dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte/ -innen zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 2954
, verlangen (§ 104 Satz 1 BetrVG).Möglichkeit zur Niederlegung des AmtesDie Inklusionsbeauftragte können ihr Amt auch niederlegen; dies wiederum durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Ist allerdings die Aufgabe Bestandteil des Arbeitsvertrages, so kann dies nur im Rahmen einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages erfolgen.Das Beschäftigungsverhältnis ...
Stand: 30.08.2022
Dialog: 43623
55 und 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) und dem Sozialgesetzbuch VII (§ 19 "Befugnisse der Aufsichtspersonen" der Berufsgenossenschaften). Nach dem Sozialgesetzbuch VII hat der Unternehmer die dort beschriebenen Maßnahmen zu dulden, was bedeutet, dass er eine spontane Begehung nicht ablehnen kann.Ein Wechselmöglichkeit der Berufsgenossenschaft ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 18632
bei dem Amt für Arbeitsschutz) zu übersenden. Bei Unfällen in Unternehmen, die der bergbehördlichen Aufsicht unterstehen, ist die Durchschrift an die zuständige untere Bergbehörde zu übersenden. Wird eine Berufskrankheit angezeigt, übersendet der Unfallversicherungsträger eine Durchschrift der Anzeige unverzüglich der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9103