Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine bundesweite Übersicht über die zuständigen Behörden nach der Strahlenschutzverordnung?

KomNet Dialog 1065

Stand: 17.09.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

Favorit

Frage:

In der Strahlenschutzverordnung findet man häufig den Terminus der `zuständigen Behörde`. In NRW sind die Bezirksregierungen zuständig. Welche Behörden sind in den anderen 15 Bundesländern zuständig und wie erfährt der Antragsteller das für ihn örtlich zuständige Amt? Gibt es hierzu eine gute Zusammenstellung und/oder Internetadresse?

Antwort:

Die Zuständigkeit im Bereich der Strahlenschutzverordnung ist in jedem Bundesland in eigenen Zuständigkeitsverordnungen geregelt. Gemeinsam ist den Bundesländern, dass die zuständige Behörde zum Bereich Arbeitsschutz gehört. Hier können allerdings sowohl obere, mittlere als auch untere Landesbehörden zuständig sein.


Eine Übersicht über die Arbeitsschutz-Dienststellen der Bundesländer wird vom LASI angeboten.


Weitere Informationen zum Strahlenschutz werden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.