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Was benötige ich für eine polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der pyrotechnischen Fachkunde?

KomNet Dialog 21891

Stand: 18.12.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Ich benötige für den Erwerb des Befähigungsscheines für pyrotechnische Auslöse- und Sicherheitseinrichtungen im Kfz-Grundlehrgang eine polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die man bei dem Amt für Arbeitsschutz beantragen muss. Haben Sie Informationen, wo genau ich den Antrag stellen muss und welche Unterlagen erforderlich sind?

Antwort:

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1.SprengV - § 34 (2):


"Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde nachzuweisen."


In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dort beantragen. Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen kann ein entsprechendes Formular heruntergeladen werden.


Im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung werden über die Bezirksregierung Abfragen bei den zuständigen Polizeidienststellen, dem Bundes- und dem Gewerbezentralregister sowie der für den Verfassungsschutz zuständigen Dienststelle durchgeführt.


Bestehen keine Versagensgründe nach § 8 des Sprengstoffgesetzes - SprengG - wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.