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Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - welche Behörden sind zuständig?

KomNet Dialog 1109

Stand: 18.12.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Pyrotechnik: Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - welche Behörden sind zuständig?

Antwort:

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig.